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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:09:54 *
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Autor Thema: Wohnung  (Gelesen 1154 mal)
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« am: 26. November 2006, 15:10:36 »

Hallo,

ich habe ein kleines Problem. Mein TH der mich jetzt durch die Verbraucherinso begleitet, fordert mich jetzt auf, eine komplette Inventarliste von meiner Wohnung zu erstellen. Dies verstehe ich nicht. Bedeutet das, das ich aus meiner Wohnung muß. Es sind keine Mietschulden oder sonstige Schulden (Strom oder Gas) in meiner Inso.
Muß ich das jedes Jahr neu machen oder warum mußte ich das jetzt schon wieder machen?(liegt bereits seit letztem Jahr bei Gericht)

Alles andere wie Handy,Miete, Strom, Gas und Kontoführungsgebühren sowie mein Leben sprich Lebensmittel, Kosmetika und was man sonst noch benötigt,bestreite ich von dem Geld was mir nach der Pfändung bleibt.
Nun  lebe ich sehr sparsam und habe am Ende des Monats noch etwas von meinem Gehalt über. Kann der TH verlangen, das ich das auch noch abtreten muß?

Wäre um Antworten sehr dankbar, weil mein TH nicht auf Insolvenz spezialisiert ist. Den RA den ich vor meinen TH hatte,  war auf Insovenzrecht spezialisiert.
:manno:  : bitte
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« Antworten #1 am: 26. November 2006, 18:40:26 »

Hallo,

ui heute ist der Tag der lustigen Geschichten.

Zunächst mal eine NAchfrage, ist ihr Insolvenzverfahren schon beendet, also befinden Sie sich nur noch in der Wohlverhaltenphase ?

MfG

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« Antworten #2 am: 26. November 2006, 18:59:44 »

Ich bin ca. 1 Jahr und 3 Monate in der Verbraucherinso. Und habe seit Anfang August einen vom Gericht gestellten TH. Nur dieser meldet sich sehr selten und auf Telefonanrufe reagiert er garnicht. Das war mit meinem RA den ich für den ersten Weg in diese  Verbraucherinso hatte, anders. Daher kann ich  mit dem letzten Schreiben von dem TH nichts anfangen, wo dieser nun verlangt eine detalierte Iventarliste zuverstellen. Ich weiß das ich regelmäßig Kontoauszüge und Lohnstreifen vorlegen muß, aber wozu braucht dieser eine detallierte Inventarliste meienr Wohnung. Nein in der Wohlverhaltensphase bin ich noch nicht.
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« Antworten #3 am: 26. November 2006, 19:17:42 »

Hallo,

soory aber ich muss nochmal genau nachfragen, bevor es zu Missverständnissen kommt.

Wenn Sie seit über einen Jahr im Insolvenzverfahren sind, kann es ja nicht sein, dass Sie jetzt erst einen TH bekommen haben.

Der RA, den Sie zuvor hatten, war wahrscheinlich Ihr Berater, was der TH nicht ist. Mit dem haben Sie vermutlich einen außergerichtlichen Vergelich gemacht, der gescheiter ist. Darauhin haben Sie das Insolvenzverfahren beantragt und dann müsste Ihnen mit Eröffnung auch ein TH genannt worden sein.

Wenn Sie möchten, können Sie per PN Ihr Aktenzeichen senden, dann schaue ich selber nach, in welchem Verfahrensstadium Sie sind. Ihre privaten Daten sind bei mir natürlich sicher.

MfG

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« Antworten #4 am: 27. November 2006, 16:16:26 »

Hallo,

so Ihr Verfahren wurde erst Mitte August 2006 eröffnet. Die Zeit vorher wurde offensichtlich seitens Ihres Anwaltes für den außergerichtlichen Vergelich verplempert.
Diese Inventarliste halte ich für entbehrlich und vollkommen unnötig, da Sie mit Abgabe des insolvenzantrages sicherlich schon eine Liste über Ihre Vermögensgegenstände gemacht haben.

Bei Ihrem Treuhänder handelt es sich offensichtlich um einen Neuling, der nichts falsch machen möchte. Sie brauchen sich aber keine Sorgen machen, normaler Hausstand ist nicht pfändbar. Sie müssen auch nicht aus Ihrer Wohnung raus. Der Treuhänder wird den Vermieter anschreiben und ihn mitteilen, dass er nicht dafür verantwortlich ist, wenn Sie Mietrückstände bilden (laienhaft ausgedrückt).

Wären Sie in Beratung, könnte Ihr Berater Ihnen schnell weiterhelfen. Da Sie aber alleine sind, sollten Sie ihm die Liste zusendebn, dann ist er glüklich und Sie haben Ihre Ruhe.

MfG

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« Antworten #4 am: 27. November 2006, 16:16:26 »



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