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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:10:06 *
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Autor Thema: Wohnung angeschaut: Vermieter will Bonitätsauskunft  (Gelesen 2340 mal)
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schuldner84
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« am: 18. Oktober 2010, 18:57:59 »

Hallo,

Ich habe eine Wohnung besichtigt, die mir sehr gut gefallen hat. Nun will der Vermieter eine Selbstauskunft!
Sie wollen diese dann über die www.demda.de überprüfen lassen.
Da gibt es unter anderem die Punkte:
- wurde in den laufenden 3 Jahren eine "Eidesstattliche Versicherung" abgegeben?
- wurde in den laufenden 3 Jahren ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgegeben?

Ich bin seit Juli 2007 ( also länger als 3 Jahre) in der Insolvenz.

1.) Kann ich die 2 Punkte mit NEIN beantworten?!
2.) Und falls ja, hat die DEMDA auch die SCHUFA- Einträge?
3.) Also lohnt es sich die Selbstauskunft abzugeben?

Danke schon mal für  helfende Antworten!

edit: Probleme mit der Miete hatte ich nie. Wnn bi der DEMDA nur Miet"schulden" gespeichert werden!
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2010, 19:29:13 von schuldner84 » Gespeichert
bemeyno
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« Antworten #1 am: 18. Oktober 2010, 21:31:34 »

Hallo, aus eigener Erfahrung kann ich empfehlen, mit offenen Karten zu spielen....

Wenn Sie bei ihrem bisherigen Vermieter keine entsprechenden Schulden haben, könnte der "neue" Vermieter sich ja dort gerne nach ihrer Zahlungsmoral und sogar nach ihrem Verhalten als Mieter erkundigen.....

Ich drück auf jeden Fall mal die Daumen..

bemeyno
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« Antworten #2 am: 19. Oktober 2010, 07:24:04 »

Ich würde auch mit offenen Karten spielen.

Vieleicht schreibt Dir Dein Vorvermieter auf Wunsch etwas.
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schuldner84
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« Antworten #3 am: 19. Oktober 2010, 12:10:14 »

Danke für die Tips. Aber mir hat noch keiner die Frage beantwortet, speichert die DEMDA nur Mietschulden oder auch andere Schulden?
Meine Privatinsolenz läuft seit 7/ 2007! Ist das bei der DEMDA vermerkt oder nicht?
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« Antworten #4 am: 19. Oktober 2010, 12:13:47 »

Die Demda ist spezialisiert auf Auskünfte bez. Mietschulden, speichert jedoch so wie ich das sehe auch allgemeine Schuldnerdaten. Insofern ist wohl auch die Insolvenz vermerkt.
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« Antworten #4 am: 19. Oktober 2010, 12:13:47 »



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schuldner84
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« Antworten #5 am: 19. Oktober 2010, 12:45:43 »

OK!

- wurde in den laufenden 3 Jahren eine "Eidesstattliche Versicherung" abgegeben?
- wurde in den laufenden 3 Jahren ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgegeben?

Ich komme mit diesen Begriffen "laufenden 3 Jahren" nicht klar!

Muss ich die Frage mit Ja oder Nein beantworten? weil 07/ 2007 ist ja länger her als 3 Jahre, aber 2007, 2008, 2009, 2010 laufende 3 jahre????
Ich würde sagen, ich kann diese Fragen mit NEIN beantworten, oder?
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Fallera
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« Antworten #6 am: 19. Oktober 2010, 13:09:29 »

Wenn eine Auskunft über DEMDA eingeholt wurde, ist das mit der Inso eh bekannt! Also warum noch verheimlichen? Bez. der ESV kann ich nichts sagen.
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« Antworten #7 am: 19. Oktober 2010, 13:26:38 »

Hallo,

sind beides harte Negativmerkmale. Selbst eine erfolgte Restschuldbefreiung wird noch einige Zeit angezeigt. Entweder Ihr Vermieter gibt Ihnen die Wohnung oder auch nicht. Aber er wird es auf jeden Fall sehen. rtfm Selbst Inkassoforderungen sind in der Auskunft enthalten, wenn sie denn gemeldet wurden. Persönlich halte ich die Auskünfte der Demda für sehr fragwürdig. Enthält jede Menge statistische Angaben über die Wohngegend.

mfg
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« Antworten #8 am: 19. Oktober 2010, 15:09:48 »

Ich habe eine Wohnung besichtigt, die mir sehr gut gefallen hat. Nun will der Vermieter eine Selbstauskunft!
Sie wollen diese dann über die www.demda.de überprüfen lassen.
Da gibt es unter anderem die Punkte:
- wurde in den laufenden 3 Jahren eine "Eidesstattliche Versicherung" abgegeben?
- wurde in den laufenden 3 Jahren ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgegeben?

Zunächst hat der Vermieter ja nur behauptet, er würde die Daten durch die angegebene DEMDA überprüfen lassen. Ob das tatsächlich passiert ist fraglich, oftmals wird das nur als Druckmittel benutzt um Mietern ein schlechtes Gewissen zu machen.

Unzulässig sind Fragen nach dem Arbeitgeber, nach Dauer und Bestand des Arbeitsverhältnisses, Art der Beendigung früherer Mietverhältnisse. Zulässig sind Fragen für die finanzielle Sicherheit des Mieters. Die Frage nach Abgabe der EV oder Insolvenzverfahren sind sicher zulässig aber deswegen muss man sie aus meiner Sicht dennoch nicht wahrheitsgemäß beantworten.

Nehmen wir mal 2 Szenarien:

Du bekommst die Wohnung - dann hat er offenbar die Selbstauskunft nicht weiter geprüft und sehr wahrscheinlich wird er das auch zukünftig nicht tun. Und wenn die Miete pünktlich kommt wird es ihm eh wurscht sein.

Er prüft die Daten und gibt die Wohnung wegen der schlechten Bonität nicht an Dich ab. Das hätte er dann bei wahrheitsgemäßer Beantwortung sehr wahrscheinlich auch nicht gemacht.

Im Übrigen halte ich es für wenig aussagekräftig, dass eine Insolvenzanmeldung oder die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung etwas zur finanziellen Sicherheit eines Mieters aussagen kann. Ich kann beide Faktoren bejahen für mich selbst (habe Insolvenz angemeldet und auch EV abgegeben) und zahle trotzdem pünktlich meine Miete. Das Eine hat mit dem Anderen nicht zwingend etwas zu tun.

Schwierig werden könnte es nur wenn die Mietzahlungen nicht erfolgen und Falschangaben gemacht wurden. Dann ist es seitens des Vermieters ggf. möglich Vorsatz zu unterstellen und eine Anzeige wegen Betrugs einzuleiten. Man muss sich halt klar sein, dass man die Miete zahlen kann. Aber da die Mietzahlungen selbst bei ALG II Bezug sichergestellt sind (zu große oder zu teure Wohnungen mal ausgenommen) ist auch das eher ein theoretisches Risiko.

Ich persönlich halte diese Ausfragerei nicht für legitim und würde im Zweifel wenn ich die Wohnung wollte durchaus die Angaben machen, die für das Eingehen des Mietvertrages nützlich sind. Natürlich immer mit einem freundlichen Lächeln. Aber: up to you.  smoke
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