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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:10:54 *
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Autor Thema: Wohnungsaufgabe während der Insolvenz  (Gelesen 440 mal)
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Balisto
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« am: 14. Juni 2008, 10:45:11 »

Zunächst erst einmal ein freundliches Hallo,
hier im Forum denn ich habe mich eben erst hier angemeldet. Zu meiner Frage, ich bin seit ca. 2,5 Jahren in der WHP und möchte nun aus privaten und finanziellen Gründen meine Wohnung aufgeben und mit zu meiner Freundin ziehen. Meine Freundin hat ein Haus in dem wir gemeinsam Leben können und somit meine sämtlichen Miet und Nebenkkosten für mich entfallen würden. Jetzt stellt sich mir die Frage, kann meine TH der ja sicherlich von meinem Vorhaben unterrichtet wird, das Geld welches ich jetzt einspare einfordern oder nicht ? Einen Mietvertrag mit meiner Freundin sollte möglichst ausgeschlossen werden, da es zu kompliziert in ihrer Steuerlichen und Familiären Situation ist.
Ich würde mich auf eine Antwort freuen,
mit freundlichen Grüßen
Balisto
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Balisto
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« Antworten #1 am: 14. Juni 2008, 12:09:04 »

Sorry, nachdem ich jetzt schon seit mehreren Stunden hier im Forum lese muß ich mich selbst berichtigen. Offensichtlich befinde ich mich noch gar nicht in der WVP da mein Verfahren noch gar nicht aufgehoben ist. Mein Insolvenzverfahren wurde am 02.02.2006 eröffnet und scheint gerade im Moment aufgehoben zu werden, wenn ich das nach meinem letzten Brief richtig verstehe.

In dem Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen

des    **********  *************

wird


- für den Schlusstermin und das weitere Verfahren das schriftliche Verfahren
angeordnet.


- der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.


Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Treuhänders, zur Vorgehensweise bei
nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse, Einwendungen gegen das
Schlussverzeichnis, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung, und
Stellungnahmen dazu, ob dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der
schuldnerischen Obliegenheiten übertragen und ob eine abweichende
Vergütungsregelung festgelegt werden soll, haben die Insolvenzgläubiger
schriftlich bis zum 04.06.2008 beim Insolvenzgericht einzureichen.


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ThoFa
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WWW
« Antworten #2 am: 14. Juni 2008, 12:45:17 »

Hallo,

richtig Sie sind ncoh im eröffneten Verfahren.

Sie können problemlos zu Ihrer Freundin ziehen, dass Sie dort keine Miete zahlen spielt keine Rolle. Ihnen verbleibt trotzdem der nicht pfändbare Betrag gem. Lohnpfändungstabelle.

Sie müssen sowohl das Gericht als auch den TH über Ihre neue Adresse informieren.

Achtung: Eine eventuelle gezahlte Kaution geht in die Insolvenzmasse.

MfG

ThoFa
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Balisto
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« Antworten #3 am: 14. Juni 2008, 14:56:30 »

Hallo ThoFa,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Da ich diese jetzige Wohnung die ich im Moment bewohne erst nach eröffnug des INSV angemietet habe und damals auch nicht in der Lage gewesen währe die Kaution zu zahlen, war meine Mutter und ihr Mann bereit die Kaution für mich zu hinterlegen was auch belegbar ist. Wie verhalte ich mich wenn, wie Sie es beschreiben mein TH dennoch die Kaution einfordert obwohl diese mir ja garnicht gehört ? Oh_no
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paps
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« Antworten #4 am: 14. Juni 2008, 18:20:18 »

Der Vermieter müßte die Kaution an Ihre Mutter zahlen.

Wenn Sie belegen  kann, das die Kaution von Ihr stammt, gibt es sicherlich kein Problem.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 14. Juni 2008, 18:20:18 »



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