Hallo

ich erlebte ähnliches. Man wird wirklich als Mensch zweiter Klasse behandelt.
Ich kann dir nur den Rat geben die Insolvenz nur zu erwähnen,wenn du einen Fragebogen diesbezüglich vom Vermieter vor dir liegen hast.
Sollte dir eine solche Frage gestellt werden, solltest du auch dann wahrheitsgemässe Angaben machen.
Sollte jedoch ein Vermieter sich nicht für deine solvenz interessieren, dann schmiere ihm das bitte auch nicht aufs Brot, denn es könnte nur dein /Euer Leben erschweren.
In einer Wohlverhaltenspahse bist du keinem Vermieter oder Arbeitgeber verpflichtet die Insolvenz zu erwähnen und NUR darauf Stellungnahme zu geben, wenn du in irgendeiner Art und Weise befragt wirst ( sei es persönlich oder im Fragebogen ).
Bei Immbilienmaklerin kannst du eine Suche fast vergessen, da diese meistens sich Auskünfte einholen. Bei Privat-Vermieterin hast du es vermutlich etwas einfacher, doch auch diese wollen schon mitlerweile einen Solvenzcheck durchführen.
Ich sagte einfach zu meinem zukünftigen Vermieter, dass eine solche Überprüfung mir einfach zu persönlich sei; dass er sehr gerne Nachweise von den letzten Mietzahlungen von meinem vorherigen Vermieter einholen kann oder sogar dort sich über meiner Zahlungsmoral informieren kann.
DAS SOLLTE REICHEN! Denn auch DU / IHR habt das Recht auf eine Wohnung!!!
Ich wünsche Euch viel Glück.

Lieben Gruß