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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 01. August 2010, 05:38:07 *
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Autor Thema: Wohnungswechsel/Kaution futsch  (Gelesen 394 mal)
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hilberta
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« am: 13. März 2010, 13:46:03 »

Hallo, liebe Forum-Mitglieder:
Wieder mal ein neues Problem: habe seit Februar eine neue Wohnung. Die haben meine Eltern für 3 Monate bezahlt + Kaution, da ich die alte Wohnung noch bis 30.04. bezahle.
Nun hat die alte Hausverwaltung jemanden geschickt, um sich die Wohnung anzusehen. Wir haben damals nicht mit Farben gespart, haben aber auch viele Einbauten selbst gemacht und unmengen Geld in die alte Wohnung gesteckt.
Meinem TH habe ich erzählt, dass ich bald eine neue Wohnung habe. Er hat gleich Anspruch auf die Kaution in Höhe von 1300 Euro angemeldet, was ja auch sein gutes Recht ist.
Nun hat die HV aber angekündigt, dass sie die komplette Wohnung renovieren lassen möchte, die Miete bis April + die Kaution dafür nimmt und den Rest kann ich ja dann in Raten abbezahlen.
Die Wohnung ist nicht verwohnt oder dreckig, nur farbig. Ein Nachmietere wird nicht so einfach akzeptiert.

Wenn komplett renoviert wird, ist es auf jeden Fall mehr als Kaution und 1 1/2 Monate Miete. Ich mache dann neue Schulden, die ich jetzt in der Insolvenz gar nicht, auch nicht mit 50 Euro monatl. abbezahlen kann.

Und muss ich den TH über dieses Problem in Kenntnis setzen?? Der lauert auf die Kaution. Vielleicht kann er sich mit der HV in Verbindung setzen.
Die HV weiß über meine Insolvenz bescheid, aber nicht derjenige, der sich die Wohnung angeguckt hat.

Wie komme ich aus der Nummer raus, ohne neue Schulden zu machen??????    Danke für ein paar Tips.


Hilberta
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« Antworten #1 am: 13. März 2010, 19:51:07 »

Hallo ich kann ihnen einen tipp geben wenden sie sich diesbezüglich an den mieterschutzbund.wenn es in den mietvertrag drinsteht das man die wohnung renoviert wieder abgeben muss dan ist es glaub ich sein gutes recht die kaution einzubehalten, aber diesbezüglcih kann ich ihnen leider nichts weiter sagen auser mieterschutzbund weil es da mal ein urteil gab.
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« Antworten #2 am: 14. März 2010, 15:33:56 »

Das kommt auf den Mietvertrag und die Klauseln darin an.
Ebenso ist von Bedeutung, wie lange die Wohnung bewohnt wurde und wie der Zustand bei Übergabe war.

Grundsätzlich gilt, dass die Klausel, die Wohnung renoviert zu übergeben, unwirksam ist.
Natürlich müßte ein Rückbau erfolgen, wenn ohne Einverständnis des Vermieters Umbauten vorgenommen wurden.

Gibt es nicht ein paar Bekannte oder Kollegen, die zumindest die Mindestanforderungen wieder herstellen?

Ich würde den Th informieren, schließlich will der ja die Kaution.
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Mfg aus dem "Grünen Herzen" Deutschlands
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Paps ist Initiator einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
hilberta
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« Antworten #3 am: 15. März 2010, 23:18:35 »

Heute war Vorabnahme meiner Wohnung. Habe dem Typ von der HV gesagt, dass ich in Insolvenz bin.
Da hat er gleich gesagt, dass er die Kaution dazu verwenden wird, dem Nachmieter die Renovierung schmackhaft zu machen.
Ich kann 121 qm nicht alleine renovieren mit den vielen Farben. Ich hoffe jetzt nur noch, dass ich selbst einen Nachmieter stellen kann, mit dem ich was aushandeln kann.
Mein Treuhänder wird ziemlich sauer sein, denn er hat schon angedeutet, dass ihm die Kaution zusteht. Und ich soll ihn nicht wegen zwei Eimer Farbe belästigen.

Ich denke, dass es in Ordnung ist, wenn die HV die Kaution verwendet. Oder muss ich alles daran setzen, die Kaution für meinen lieben TH zu retten?????

Vielleicht hat noch jemand einen Tip.

Danke.
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« Antworten #4 am: 16. März 2010, 20:28:15 »

Das ist ein rechtliches Problem.
Z.B. könnte ein Formularmietvertrag mit Renovierungsklausel unwirksam sein, dann müßte garnichts getan werden.

Ein bisschen müssen Sie schon mitarbeiten, jedoch nichts Unmögliches erledigen.

Wurde die Wohnung geweisst übernommen, muß diese in der Regel auch so übergeben werden.
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Mfg aus dem "Grünen Herzen" Deutschlands
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« Antworten #4 am: 16. März 2010, 20:28:15 »


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hilberta
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« Antworten #5 am: 18. März 2010, 08:59:27 »

Habe dem TH mein Problem mit der alten HV geschildert. Er hat nur kurz und knapp geantwortet, dass ich den Schaden (Abzug der Kaution wahrscheinlich) so gering wie möglich halten soll.
Wie schon geschrieben, kann ich die 121 qm nicht alleine und in dem geforderten Umfang renovieren, abgesehen von den Kosten. Ich denke, dass die HV dem neuen Mieter die Kaution zur Selbstrenovierung anbieten wird. Hoffe, es geht alles gut.
Danke für die Antworten.
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paps
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« Antworten #6 am: 18. März 2010, 20:45:05 »

m.E. solten Sie trotzdem versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
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