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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:14:16 *
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Autor Thema: ZV gegen mich bzw. meine nicht mehr bewstehende Firma  (Gelesen 680 mal)
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« am: 16. Oktober 2007, 15:33:18 »

Hallo Zusammen.
Ich war mal selbständig und als e. K.  im Handelsregister eingetragen.  In dieser Zeit habe ich ein Fahrzeug für die Firma geleast.  nachdem die Firma vor etwas mehr als drei Jahren geschlossen wurde und ich wieder als Angestellter beschäftigt war gab ich das Auto an das Autohaus zurück um es über die finanzierende Bank weiter zu verkaufen, da ich die Raten nicht mehr zahlen konnte.  Bis hierher auch alles "toll".  Ich wußte ja das dadurch nicht alles schön ist und ich noch einen Restbetrag zahlen muß.  hierfür wurde auch eine neue Ratenzahlung vereinbart.  In den letzten Monaten kam mein Gehalt aber nicht mehr so wie sonst, da keine Überstunden mehr bezahlt wurden.  Ich konnte somit die Raten nicht mehr bezahlen.  Dann verlor ich zu allem Überfluss auch noch meine Arbeit.  Somit war mir klar das ich diesen monatlichen Betrag auf keinen Fall mehr zahlen kann.  Kurz darauf kam auch schon der GV und hinterließ eine Nachricht, das er morgen wiederkommt ( 14 Tage sind verstrichen ). Also nahm ich Kontakt zu den Anwälten der Bank auf um zu fragen ob es möglich wäre für die Zeit der arbeitssuche die Rate von 295,- auf 100,-Euro zu kürzen, da dieser Betrag realistisch ist.  Aber es gab keine Reaktion.  Jetzt kurz zu uns mein ALG beträgt voraussichtlich 1014,-Euro.  meine Frau verdient 400,- und wir haben drei Kinder (7,14 und 18 Jahre) und sind eine Pachtwork Familie.  Wir haben uns vor drei Jahren ein Haus gekauft, welches zu 100% finaziert ist.  Jetzt haben wir Angst es zu verlieren bzw.  wissen nicht was auf uns zukommt außer der angekündigten EV.  Meine Frau sagt wenn wir das Haus verlieren ist es auch mit uns vorbei weil sie den druck nicht aushält.
Könnt Ihr uns evtl . einige Tips geben?
Vielen Dank im voraus.  :cry:
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 16. Oktober 2007, 17:58:47 »

Hallo,

wie hoch ist denn noch die Restsumme ? Wieviele von den Kindern sind Ihre eigenen ? Und wenn die/der 18 jährige dabei ist, hat er/sie ein eigenes Einkommen ?

Für Ihre Frau habe ich noch einen schönen Satz" In guten wie in schlechten Zeiten..."  gruebel

MfG

ThoFa
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Mal nachgefragt
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« Antworten #2 am: 17. Oktober 2007, 08:32:38 »

Hallo.
Erstmal vielen Dank für die schnelle Reaktion.
Die Restsumme beträgt laut GV 10116,62 Euro.  Eins der drei Kinder ist unser gemeinsames.  Der 18-jährige hat ein eigenes Einkommen in Höhe von 282,-Euro ( Ausbildungsvergütung übers Arbeitsamt ).  DAvon benötigt er im Monat schon 250 Euro für die Fahrkarte um zur Arbeit zu kommen.
 
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agent_haribo
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« Antworten #3 am: 17. Oktober 2007, 19:02:02 »

Hallo!
Auf grund der dargestellten Einkommenssituation wären da noch folgende Fragen:

Wurde für das über 18 Jahre alte Kind Berufsausbildungsbeihilfe beantragt?
Denn die Ausbildungsvergütung scheint mir doch sehr gering, da diese  unter dem ALG II liegt.
Im Normalfall übernimmt die BA auch Kosten zur Arbeitsstätte, da es hier um eine Ausbildung über das Arbeitsamt geht.

Wie ist es denn mit den anderen Kindern?
Bestehen hier Unterhaltsansprüche?
Wenn ja, kommen die Unterhaltsverpflichteten diesn nach?

Wie hoch ist denn die Verpflichtung aus der Finanzierung der Immobilie?
Evtl.  sollte ein Verkauf in Erwägung gezogen werden, bevor ein ZV-Eintrag im Grundbuch steht.
Im ZV lässt sich meist nur wenig gestalten.
Wer ist übrigens Eigentümer des Wohnhause?

Wurde schon geprüft ob evtl.  Zuschüsse zum Lebensunterhalt gewährt werden können?
Hausbrandbeihilfe, Kleiderzuschüsse, Befreiung GEZ, etc.

MfG
agent_haribo     
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