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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:15:03 *
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Autor Thema: Zahlungen auf ein Oderkonto  (Gelesen 334 mal)
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« am: 16. März 2011, 17:46:37 »

guten Tag


Ich habe mit meiner Frau zusammen ein Oderkonto.
In 2008 habe ich eine hohe Abfindung erhalten, die auf diesem Konto einging.

Von diesem Konto wurden auch ein Teil meiner Schulden bezahlt.
Ich befürchte nun, das in meinem zukünftigen Insolvenzfall der Geldeingang zu 100 % meiner Frau zugerechnet werden und die Bezahlung allein mir.
Ich habe gelesen, das hier der Gläubiger sich das auswählen kann.


ich bin davon ausgegangen, dass die Abfindung mir alleine zugerechnet wird und die Zahlung der Schulden auch.

wie schaut es aus, hat da Jemand Ahnung?

Grüße
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« Antworten #1 am: 16. März 2011, 20:08:43 »

Wo liest man denn so was? Es heißt doch nicht, wünsch dir was.
Meiner Meinung nach ist das alles Käse. Außer wenn Sie vielleicht bestimmte schriftliche Vereinbarungen getroffen haben. 

Bei einem Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber die Auszahlung des gesamten Betrages an sich verlangen. Das steht auch meist so in den AGB.
Das bedeutet wiederum, dass beispielsweise eine Pfändung wegen Schulden auch nur eines Ehegatten gleich das gesamte Guthaben in Gefahr bringt.
Andererseits ist die Abfindung jedenfalls steuerlich gesehen zur Hälfte eine Schenkung an die Gattin. Ich hoffe, der Betrag liegt unter den Freibeträgen.

An Ihrer Stelle würde ich mir schleunigst ein eigenes Konto besorgen, auf dem zukünftig Ihr Lohn eingehen sollte.

______________
Ganz Allgemein:
Dies ist ein Musterbeispiel, wie man m.E. keinesfalls ein Gemeinschaftkonto führen sollte. Wenn man unbedingt gemeinsam für Miete, Strom etc. zahlen will, dann richtet man das Konto als drittes Konto ein und bedient es per Dauerauftrag o.ä.
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« Antworten #2 am: 18. März 2011, 08:48:05 »

Hallo

Danke für die Antwort.

Der Betrag war steuerlich gesehen nicht so hoch.

Dennoch, meine Frau hat sich vom gesamten Geld ein Haus gekauft.
Meine Sorge ist nun,das meine zukünftigen Gläubiger, das gesamte Geld von meiner Frau zurückfordern könnten.
Oder nur 50 %, da ja das Finanzamt auch von einer Schenkung ausgeht.
Aber was ist dann mit meinen 50 % ? Das wäre dann auch eine Stillschweigende Schenkung, oder Kredit?


Grüße
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« Antworten #3 am: 18. März 2011, 11:18:45 »

Die Angaben sind mir insgesamt zu dünn. Aber die Sorge scheint wohl berechtigt. Außerhalb eines Insolvenzverfahrens gibt es das Anfechtungsgesetz. In der InsO gibt es hierzu Sonderregelungen.
Wenn ein Insolvenzverfahren auf Sie zukommt, sollte man sich m.E. über folgende Fragen Gedanken machen:
Handelt es sich um eine Schenkung? Wenn ja, wieviel?
Muss der Vorfall im Insolvenzantrag eingetragen werden?
Kann womöglich angefochten werden?

Allgemein würde ich mir immer Gedanken darüber machen, ob vor einer Insolvenz nicht ein Gemeinschaftskonto aufgelöst werden sollte und wie man das ggf. am besten macht.

Da hier außerdem anscheindend doch größere Summen im Spiel sind, scheint mir qualifizierte Beratung notwendig. Allerdings wohl nicht von den gemeinnützigen Schuldnerberatungen, die halte ich in solchen Fällen meist für überfordert.

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