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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:15:40 *
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Autor Thema: Zahlungsunfähigkeit/Einzelunternehmen  (Gelesen 603 mal)
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stoni
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« am: 22. November 2011, 20:25:08 »

Hallo,

ich bin neu hier und habe viele Forenbeiträge nun gelesen, aber leider nicht so die richtige Antwort gefunden.

Ich betreibe nebenberuflich einen Online-Textilhandel, auch über Ebay. Das Ganze als Dropshipping. Mein Grosshändler hat mir nun die gewährte Kreditlinie gekürzt. U.a. ist es mir dadurch nicht mehr möglich aus den Einnahmen die offenen Rechnungen zu begleichen. Hinzu kommen Forderungen vom Finanzamt und Steuerberater. Dispo vom Privat- und Firmenkonto ist mitlerweile auch am Limit.

Was muss ich jetzt tun, damit sich nicht noch mehr Forderungen anhäufen? Privat kann ich es nicht mehr ausgleichen.

Meine Fragen:
- Soll ich meine Ebayangebote sofort beenden?
- Muss ich meine Homepage offline stellen?
- Was ist mit Privatinsolvenz?

Ich weiß wirklich nicht weiter und hoffe auf eine Lösung.

Danke für Ratschläge bzw. Hinweise.
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horst69
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« Antworten #1 am: 23. November 2011, 08:27:55 »

Entweder bezahlst du die offenen Forderungen, egal ob aus eigenen Mitteln oder vielleicht durch Leihgaben von Familie/ Freunden.

Oder aber du solltest dich mit der Insolvenz auseinandersetzen !

Ebayangebote sofort beenden oder Homepage offline stellen ist nicht nötig.
Verkauf lieber deinen Restbestand und pack dir das Geld auf die Hohe Kante, solange deine Konten noch nicht gepfändet sind !

Als Einzelunternehmer gibt es den Tatbestand der Insolvenzverschleppung nicht, aber hüte dich vor dem Eingehungsbetrug. Nichts großes mehr bestellen mit dem Vorsatz "Geht ja eh in die Masse" !
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stoni
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« Antworten #2 am: 23. November 2011, 10:02:48 »

Danke erstmal für die Info.

Folgendes Problem ergibt sich dabei.

Beim Dropshipping hat der Verkäufer kein eigenes Lager. Es läuft alles über einen/oder mehrere Großhändler. In meinen Fall über einen. Aber der liefert jetzt nicht mehr aus.

Wenn ich es richtig verstanden habe mit dem Begriff "Eingehungsbetrug", muss ich alle Angebote bei Ebay und die Homepage offline stellen. Oder liege ich falsch?

Nur was mache ich mit Käufern, die schon gezahlt haben? Und wie reagiere ich?

So wie es aussieht, werde ich mich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden müssen, wegen einer Privatinsolvenz. Oder gibt es Alternativen.
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horst69
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« Antworten #3 am: 23. November 2011, 10:14:57 »

Wenn du jetzt schon weißt, das du deine aktuellen Angebote, z.B. Ebay, nicht mehr liefern kannst, würde ich diese sofort beenden! Falls du auf deiner Homepage Artikel anbietest, die du ebenfalls nicht mehr liefern kannst, würde ich auch diese offline stellen.

Im Grunde müsstest du die Gelder, von den Kunden die bisher bezahlt haben und keine Ware erhalten, zurückzahlen, ansonsten läufst du Gefahr, das die dich anzeigen, sieht nach Betrug aus.

Ich würde es bei einer Schuldnerberatung versuchen!
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stoni
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« Antworten #4 am: 23. November 2011, 11:45:08 »

Ich habe jetzt alle Angebote und den Ebay-Shop beendet. Gleichzeitig die Homepage offline stellen lassen.

Natürlich sollen die Käufer Ihr Geld zurück erhalten. Nur im Moment ist es mir nicht möglich. Im Falle der Bezahlung mit paypal gibt es den "Ebay-Käuferschutz bei Bezahlung mit Paypal". Das heißt, die Käufer erhalten den gezahlten Betrag nach Beantragung direkt von Paypal.Was die meisten Käufer machen. Womit ich dann, das Problem mit Paypal habe. Einige bezahlen per Banküberweisung. Diese könnte ich zurückzahlen.

Bei der Schuldnerberatung habe ich angerufen und für Freitag einen Telefontermin. Und dann wohl auf eine Warteliste.

Wie sollte ich jetzt die Käufer informieren, ohne das ich "erschlagen" werde. Mir tut das Ganze leid, aber ich kann es auch nicht ändern und betrügen will ich erst recht keinen.

Gedanken mache ich mir auch wegen Finanzamt (Rückzahlung aus Steuererklärung 2010 und Umsatzsteuer für das III. Quartal)und den Steuerberater.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 23. November 2011, 11:45:08 »



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stoni
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« Antworten #5 am: 23. November 2011, 20:13:15 »

Nachdem Lesen im Forum zum Thema Insolvenzverfahren bin ich einwenig irritiert jetzt.

Im Grunde habe ich den Unterschied zwischen dem Regelinsolvenz- und Verbraucherinsolvenzverfahren verstanden.

Was ich nicht verstanden habe, was in meinen Fall zutreffen würde. Da ich nebenberuflich ein Gewerbe ausübe/ausübte, dürfte ich ja icht als Selbständiger oder ehemalig Selbständiger zählen? Mehr als 19 Gläubiger werde ich haben (bin gerade am zusammenstellen).
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motte
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« Antworten #6 am: 23. November 2011, 20:24:20 »

betrogen haben sie ja wohl, hoffe es sind nicht zu viele nono
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stoni
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« Antworten #7 am: 23. November 2011, 20:45:00 »

Das sehe ich anders.

Die Ware war auf Lager, aber mein Fehler war, das ich teilweise zu günstig angeboten habe. Dann hatte ich mal aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können und es verschoben sich die Lieferungen. Dadurch bekam ich logischerweise nicht so gute Einzelbewertungen und wurde ganz schnell aus dem Powersellerprogramm rausgenommen. Und das war fatal. Wer sich mit der Kostenstruktur bei Ebay/Paypal/Afterbuy als gewerblicher Käufer auskennt, kann das nachvollziehen.
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« Antworten #8 am: 23. November 2011, 20:49:34 »

sehen sie das wie sie wollen!!!

menschen haben an sie geld überwiesen und keine ware bekommen, richtig???
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stoni
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« Antworten #9 am: 23. November 2011, 20:56:29 »

..das will ich nicht bestreiten, sonst wäre ich auch nicht hier. Für mich steht aber auch an erster Stelle, das gerade diese Menschen ihr geld zurück erhalten sollen...

Sie können mich jetzt verurteilen. Ein soziales Gewissen habe ich trotzdem!
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« Antworten #10 am: 23. November 2011, 20:58:49 »

ok, dann wünsch ich ihnen einen guten weg hier und hoffe ihnen wird geholfen!!!
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Feuerwald
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« Antworten #11 am: 23. November 2011, 21:43:12 »

Da ich nebenberuflich ein Gewerbe ausübe/ausübte, dürfte ich ja icht als Selbständiger oder ehemalig Selbständiger zählen? Mehr als 19 Gläubiger werde ich haben (bin gerade am zusammenstellen).


- § 304 InsO -> Regelinsolvenz.
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