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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 07:13:28 *
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Autor Thema: Zahnersatz im Insolvenzverfahren  (Gelesen 1481 mal)
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Leopold Bloom
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Beiträge: 136

Danke
-von Ihnen: 14
-an Sie: 7


« am: 23. Oktober 2009, 18:23:51 »

Bei mir steht demnächst eine etwas größere Zahnreperatur an.
Heil- und Kostenplan von der Krankenkasse genehmigt.

Zeitmäßig dürfte das wohl ins Insoverfahren fallen.
Man kann das natürlich zeitlich noch etwas strecken, wird aber dann teurer.

Was passiert eigentlich mit pfändbaren Einkommen, wenn während des Inso-Verfahrens die Zahnarztrechnung kommt?
Welche Zahlungen haben Priorität?

Meine Zahnbehandlung oder der Insolvenzverwalter?
Oder rechnen Einkünfte, die ich für den Selbstbehalt benötige, evtl. gar nicht zum pfändbaren Einkommen?

Gruß Leopold Bloom

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paps
Moderator
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Karma: 14
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Beiträge: 6072

Danke
-von Ihnen: 78
-an Sie: 690



« Antworten #1 am: 25. Oktober 2009, 18:37:32 »

Sie müssen Ihren Eigenanteil aus dem Unpfändbaren bestreiten.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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