Wer ist dein IV?
Müsste auch in dem Beschluss stehen.
Du solltest baldmöglichst Kontakt aufnehmen.
Er wird einiges von dir wissen wollen, u.a., wie es zu der Inso gekommen ist.
Der IV kennt mich und meinen Fall bestens, der hat auch das Insolvenzgutachten im Auftrag des Gerichts erstellt.

Hat mich heute auch angerufen, es ging um Freigabe meiner selbständigen Tätigkeit.
Dazu eröffne ich aber nochmal einen neuen gezielteren Fragethread zum Thema fiktives Einkommen und Abführung.
Dann kommt es darauf an, ob er dein Konto freigibt und das Gewerbe freigibt.
Dass das Gewerbe nicht freigegeben wird, hab ich noch nie gehört, wenn es bei dir der Fall sein sollte, bitte nochmal melden.
Ebenso Konto, wobei ich ein ganz normales Bankkonto hatte, kein Pfändungsfreies.
Wenn das Konto freigegeben wird, heißt das, dass du in Zukunft vor Kontopfändungen geschützt bist.
Da ich bereits mein Konto in ein P-Konto umgewandelt habe, ist die Freigabe glaube ich nicht explizit nötig. Ins Onlinebanking komme ich ganz normal rein und kann auch Aufträge eingeben. Da Pfändungen automatisch berücksichtigt werden führt bei solchen Konten auch die Insolvenzeröffnung nicht automatisch zur Sperre desselbigen. Dass man mich vergessen hat zu sperren, glaube ich eher nicht. Ist eine deutsche Großbank die über solche Eröffnungen sicher automatisch unterrichtet wird. Aber wie gesagt, ist jetzt eine Vermutung meinerseits.
Miete und KK kann sowieso nicht gesperrt werden, da bist du durch die Inso auch geschützt.
Miete evtl. unangemessen; aber wenn schon die Arge nicht meckert, wird auch der IV nichts sagen.
Naja Miete liegt ca. 150 EUR höher als der Höchstbetrag der ARGE, was ich aber durch Freibetrag bei zusätzlichen Einkünften kompensieren kann.
Wenn der IV dein Gewerbe freigegeben hat, musst du so viel abführen, wie wenn du ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wärest; so lange du aber Hartz IV beziehst, ist das 0. In Worten NULL.
Trotzdem solltest du einen geringen Betrag (in meinem Fall mtl. 20 Euro) an den IV abführen.
Da bin ich mir nicht sicher, ob das im Insolvenzverfahren auch schon gilt. "Paps" hat da geschrieben, dass die Obliegenheiten erst ab Aufhebung des Verfahrens gelten, also erst in der WVP. Aber da bin ich noch nicht schlauer. Ob sich mein IV mit 20 EUR zufrieden gibt wage ich zu bezweifeln. Heute am Telefon meinte er was von knapp 1000 EUR (schwebt ihm bei meinen Möglichkeiten vor).

Mein Fall ist genau so wie der deine, ebenfalls selbständig + Hartz IV.
Bis jetzt läuft das Verfahren problemlos.
Ach ja, das habe ich vergessenso lange du ALG II beziehst, wird der IV darauf bestehen, dass du dich um ein Beschäftigungsverhältnis bemühst.
Aber das wirde er dir selber sagen.
Viel Glück!
Danke, das freut mich. Hoffentlich läufts bei mir auch so rund. Das man sich um eine Beschäftigung bemüht wenn die selbständige Tätigkeit nicht genügend Ertrag bringt ist klar, das verlangt ja auch die ARGE. Außer die stocken nur geringe Beträge auf.