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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:20:09 *
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Autor Thema: Zeitraum zwischen Insolvenzeröffnung, Benennung TH & Abtretung  (Gelesen 1739 mal)
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Amrod
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« am: 12. Mai 2007, 20:29:57 »

Hallo Ihr...

Noch eine Frage bezüglich eines in der Regel normal ablaufenden Privaten Insolvenzverfahrens. Weiß zufällig jemand, wann der Treuhänder vom Gericht genau eingesetzt wird? Beziehungsweise ab wann die Abtretung an einen solchen rechtskräftig wird? Ich gehe mal davon aus, dass ich in den kommenden Tagen einen Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts bekommen werde. 4 Wochen sind zumindest seit Antragseinreichung vergangen. Wird schon im Eröffnungsbeschluß ein Treuhänder / Insolvenzverwalter vom Gericht benannt, und erfolgt schon da eine Abtretung? Weiß nicht, hab da nun schon von den unterschiedlichsten Verfahrensabläufe gelesen.

Wäre Euch für eine schnelle und konstruktive Antwort wirklich dankbar.
Lieben Gruß
Amrod
« Letzte Änderung: 12. Mai 2007, 21:41:05 von Amrod » Gespeichert
paps
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« Antworten #1 am: 12. Mai 2007, 23:28:54 »

Im Allgemeinen §§21 und 22 InsO

Ansonsten im vereinfachten Verfahren (Verbraucherinsolvenz) §§311-314

Faustregel:  mit Eröffnung des Verfahrens wird der TH benannt
                       ( dieser war meist auch der vorläufige IV wenn kein vereinfachtes Vervahren)

Abführung erfolgt mit der nächsten Gehalts- /Lohnzahlung, es sei denn die Eröffnung war nach dem 15.d.M.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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Amrod
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« Antworten #2 am: 13. Mai 2007, 00:37:21 »

Danke für die Info. Dann passt das schon...

LG Amrod
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kuschel04
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« Antworten #3 am: 28. Oktober 2007, 22:18:19 »

Hallo Ich habe zu dem Thema auch noch eine Frage !!!

Ich muss bis zum 5. 11.  den Antrag einreichen was ich auch machen werde.  Jetzt ist die frage ab wann die abtretung in kraft tritt ???? und wann mein arbeitgeber (mit dem ich schon gesprochen habe) bescheid darüber bekommt ???

Ich hoffe auf eine Antwort
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paps
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« Antworten #4 am: 28. Oktober 2007, 22:50:56 »

Genau kann  man das nicht beziffern.

Abgabe am 05.11., dann sollte im Dezember eröffnet werden.

Die früheste Abführung des pfändbaren Anteils wäre also mit der Dezemberabrechnung, wenn diese zu Monatsende erfolgt.

Ehr sehe ich aber den Januar als ersten Monat.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 28. Oktober 2007, 22:50:56 »



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kuschel04
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« Antworten #5 am: 29. Oktober 2007, 13:47:38 »

Vielen Dank für die antwort !!

jetzt habe ich aber noch eine frage ich lese immer wieder was von Steuer erklärung . . . .  muss ich diese im IV immer machen ??? ich stehe seit 1999 im Berufsleben und habe bisher nie was mit dem Finanzamt zutun gehabt geschweige eine Steuererklärung abgegeben !!!

kann mir da einer helfen ?
Danke
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smallville
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« Antworten #6 am: 29. Oktober 2007, 14:40:39 »

Ich glaube man muss.

Obwohl ich auch seit 2005 nicht mehr selbstständig bin, hat meine IV gefordert für 2006 eine Steuererklärung zu machen.
Was ich mit Hilfe des WISO Programmes auch erfolgreich tat  wow

Vorher machte das nämlich mein Steuerberater.....(der jetzt mit auf der GLtabelle steht....)

Ich denke es geht um evtl. Steuerrückerstattungen die dann an den IV fliessen könnten/würden.

lg
smallville
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noch immer nicht in der WVP
paps
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« Antworten #7 am: 29. Oktober 2007, 20:46:26 »

Als erstes muß der IV/TH im laufenden Verfahren die Steuererklärung machen.
§34 AO
3) Steht eine Vermögensverwaltung anderen Personen als den Eigentümern des Vermögens oder deren gesetzlichen Vertretern zu, so haben die Vermögensverwalter die in Absatz 1 bezeichneten Pflichten, ..

Zweitens sind sie nicht dazu verpflichtet wenn sie nicht vom Gesetz her zur Abgabe verpflichtet sind.(wenn sie z.B. Steuerklasse IV haben).
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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