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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:20:49 *
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Autor Thema: Zinsrückerstattung in der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 181 mal)
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cgschmidt
Grünschnabel
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Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 14
-an Sie: 1


« am: 24. Juli 2011, 13:20:13 »

Hallo,
als Kunde bei einer Genossenschaftsbank hatte ich mehrere Darlehen, die zurückgezahlt worden sind. Das Konto wurde von mir dann zu Ende 2006 gekündigt.

Nun erhielt ich von der Bank einen Brief, wonach mir aus angelegten Zinsen für Darlehen aus den 80er und 90er Jahren (Kapitalgenussanteile o.ä.) eine Rückerstattung angekündigt wurde, die eine Woche später in Höhe von 400 € eintraf.

Frage: Diese Möglichkeit der Genussrechte (o.ä.) wurde von mir nicht im Insolvenzantrag in 2009 angegeben, da ich keine Beziehungen zu dieser Bank mehr hatte, also nicht fahrlässig oder bewußt. Ich bin jetzt seit 2010 in der WVP.

Hat dies nun Auswirkungen auf die Restschuldbefreiung?

Wie gehe ich mit dem TH um? Muss ich ihm dieses Geld melden/selbst zum Gehalt hinzuzählen und den Differenzbetrag aus der Pfändungstabelle an ihn zahlen/ihm komplett das Geld überweisen- oder gar nichts tun?????????

Danke für hilfreiche Antworten!
Gespeichert
Fallera
Moderator
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Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #1 am: 24. Juli 2011, 13:28:17 »

Wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde, können Sie meiner Ansicht nach das Geld komplett behalten und müssen dies auch dem TH in der WVP nicht melden.

Zinserträge gehören nicht zum abtretungspflichtigen Einkommen.
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Tags: Zinsrückerstattung  Genossenschaftsanteile 
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