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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:21:01 *
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Autor Thema: Zivil- oder strafrechtliche Folgen bei Nichterfüllung der Insolvenzauflagen?  (Gelesen 545 mal)
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B-Thom
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« am: 15. September 2011, 17:04:34 »

Hallo,

ich möchte da einfach mal allgemein abklopfen, welche Folgen es haben kann, wenn man in irgendeiner Weise irgendeiner Vorgabe in der laufenden Insolvenz oder in der WVP nicht nachkommt, absichtlich oder unabsichtlich (und, nein, es geht ehrlich nicht darum, heimlich Geld beiseite zu schaffen).

Die mir bekannten Konsequenzen sind:
- Versagung der Restschuldbefreiung
- Versagung der Stundung der Verfahrenskosten

Gibt es darüber hinaus noch weitere juristische Konsequenzen, mit denen man rechnen muss? Die beiden oben genannten reichen ja schon ... aber es wäre schon beruhigend, wenn es darüber hinaus keine gäbe.
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paps
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« Antworten #1 am: 15. September 2011, 17:31:19 »

Das sind zunächst die Hauptkonsequenzen.
Schaut man sich aber die Versagungsgründe an, können natürlich auch rechtliche Konsequenzen eine Rolle spielen.

§ 290
Versagung der Restschuldbefreiung

(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn   
1.der Schuldner wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt worden ist,
2.der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,


zu1.) ist bereits die Konsequenz erfolgt
zu2.) droht eine Betrugsanzeige
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B-Thom
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« Antworten #2 am: 15. September 2011, 18:32:31 »

Ah, okay, aber wenn ich das richtig sehe, sind das beides Tatbestände, die ihren Ursprung vor dem Beginn der Insolvenz haben.

Mir ging es konkret darum, ob irgendein Fehlverhalten in der Insolvenz, das auch mit dem Insolvenzverfahren kausal zusammenhängt, weitere juristische Konsequenzen haben kann außer den beiden genannten.
Dass ich für alle übrigen Straftaten wie Falschparken, Schwarzfahren, Ladendiebstahl, etc. belangt werden kann, versteht sich von selbst. Oder für neue Schulden wieder 100% hafte.
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paps
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« Antworten #3 am: 15. September 2011, 20:46:00 »

Nein, andere Konsequenzen gibt es nicht
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B-Thom
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« Antworten #4 am: 15. September 2011, 22:24:48 »

Danke für die Antwort. Das ist allgemein ganz beruhigend.  cheesy
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 15. September 2011, 22:24:48 »



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