Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 07:25:47 *
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Autor Thema: Zum normalen Lohn etwas dazu verdienen  (Gelesen 991 mal)
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meggi
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« am: 31. Juli 2010, 16:13:22 »

Hallo erstmal an alle!

Bin neu hier im Forum und habe auch gleich eine Frage,da ich im Moment in meiner Firma
weniger verdiene möchte ich mir noch auf 400€ Basis etwas dazu verdienen,muß ich das angeben
bzw.abgeben,befinde mich seit 2 Jahren in der Wohlverhaltensphase,ich hoffe Ihr könnt mir helfen

Lg.
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paps
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« Antworten #1 am: 31. Juli 2010, 20:32:50 »

Nein, wenn Sie hauptberuflich selbständig tätig sind, wird nach §295(2) Inso [Vergleichseinkommen] abgerechnet.

Ganz Schlaue könnten jetzt auf Zusammenrechnung kommen, was aus meiner Sicht aber nicht funktioniert.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
meggi
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« Antworten #2 am: 01. August 2010, 13:25:38 »

Ich glaube ich habe die Frage falsch formuliert,mit meiner Firma meinte ich wo ich beschäftigt bin,
ich bin Arbeitnehmer. 

Gruß Meggi
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 01. August 2010, 16:19:13 »

muß ich das angeben

-> ja.
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TomPrivat
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« Antworten #4 am: 01. August 2010, 17:04:31 »

Die Gehälter werden dann meiner Meinung nach zusammengelegt, und daraus wird dann das Pfändbare Einkommen errechnet. Lohnen tut es sich aber dennoch, denn ich gehe mal davon aus das Du nicht am Höchstbetrag liegst.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 01. August 2010, 17:04:31 »



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meggi
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« Antworten #5 am: 01. August 2010, 17:39:12 »

Und wenn ich es nicht anmelde,wie kommt der Isoverwalter dahinter,und kann ich des wegen aus der Inslovenz fliegen?
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Fallera
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« Antworten #6 am: 01. August 2010, 21:10:57 »

§ 295
Obliegenheiten des Schuldners
3.    jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;

Wenns rauskommt winkt als Preis die evtl. Versagung der RSB!
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
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