Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:22:45 *
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Autor Thema: Zusätzlicher 400 Euro Job möglich?  (Gelesen 1270 mal)
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pooly99
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« am: 27. Juni 2011, 13:14:18 »

Hallo,

eine kurze Frage, ich bin bei Firma A festangestellt und bekomme ein Nettogehalt von ca. € 1600,- den abzuführenden Betrag entnehme ich der Tabelle und überweise direkt an den Treuhänder. Soweit kein Problem.
Nun bietet mir Firma B einen € 400,- Job an, wo ich mir etwas dazuverdienen könnte. Meine erste Frage nun, darf ich den Mini-Job überhaupt annehmen? Wieviel ist von dem zusätzlichen Geld abzuführen?

Ich würde tippen 1600+400=2000 und dann Pfändungsbetrag laut Tabelle abführen oder gibt es hier eine andere Regelung, Pauschalbetrag oder so. danke!

PS: Bin in der WVP und in knapp 5 Monaten sind die 6 Jahre Inso rum :-)
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« Antworten #1 am: 27. Juni 2011, 13:54:57 »

Mit der Rechnung kann man meiner Meinung nach nichts falsch machen.
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« Antworten #2 am: 27. Juni 2011, 16:23:26 »

...Wenn Sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, gilt für weitere Beschäftigung (z.B.400,00 Nebenjob), dass die Hälfte aus dem Zusatzeinkommen anrechnungsfrei bleibt, der Rest wird dem Hauptverdienst zugeschlagen.
in Ihrem Fall:
1600+200 kommen zur anrechnung
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pooly99
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« Antworten #3 am: 29. Juni 2011, 07:07:49 »

Erstmal danke für eure Beiträge!

Bin aber etwas verunsichert. Welche Variante gilt nun? Will in den letzten Zügen keine Fehler machen. Danke!
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Der_Alte
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« Antworten #4 am: 29. Juni 2011, 09:31:57 »

Insoman hat recht, das wird über die Überstundenregelung abgerechnet.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 29. Juni 2011, 09:31:57 »



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« Antworten #5 am: 29. Juni 2011, 10:20:26 »

Die Idee hinter dieser Regelung:
Der Insolvenzschuldner soll durchaus angeregt werden, Erwerbstätigkeiten auch über die Grenzen seiner Obliegenheitspflichten hinaus nachzugehen..
Bei voller Anrechnung würde die Motivation hier sicherlich schwer fallen, wenn etwa bei alleinstehenden Schuldner 70% ders Mehrverdienstes "futsch" wären.
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« Antworten #6 am: 29. Juni 2011, 20:53:55 »

Verstehe ich das jetzt richtig?

ich hatte vor meiner Insolvenz schon meinen jetzigen 400 Euro Job zusätzlich zum meinem Hauptjob.
Ich schicke auch jeden Monat meine Abrechnungen zu meinem TH.
Und er rechnet mir jeden Monat die volle Summe von meinem 400 Euro Job zu meinem Einkommen an, dementsprechend muß ich auch nachzahlen.
Befinden uns seid 2008 in der Wohlverhaltensperode

lg
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« Antworten #7 am: 29. Juni 2011, 20:58:15 »

Wenn der Hauptjob mahr als 40-Wochenstunden umfasst, kann nur die Hälfte angerechnet werden.

Schreiben Sie an das Gericht und bitten um Klarstellung.
Teilen Sie dazu mit, dass Sie den 400,- Job ansonsten aufgeben müssen.
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« Antworten #8 am: 29. Juni 2011, 21:08:46 »

Leider komme ich in meinem Hauptjob auf 37,5 Wochenstunden.

In meinem Nebenjob komme ich auf ca 20-30 Stunden im Monat, habe es immer etwas niedriger gehalten weil ich jeden Monat eine Menge nachzahlen muß.

Da ich leider in meinem Hauptjob nur auf 37, 5 Wochenstunden komme, wird es wohl leide so weiterlaufen.
Obwohl es sich wirklich bald nicht lohnt! Fast die hälfte des Zuverdienstes ist weg.
Aber was solls, zahlt man etwas mehr zurück!  :(
lg
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« Antworten #9 am: 29. Juni 2011, 21:10:50 »

Ist die 37,5 Wochenarbeitszeit = tarifvertragliche Vollzeit?
Dann gilt auch Mehrarbeit.
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« Antworten #10 am: 29. Juni 2011, 21:14:48 »

Ist tarifliche Vollzeit !!!

das ist der Kracher, ich hätte ja dann 2 Jahre jeden Monat zuviel an meinen TH überwiesen, obwohl er jeden Monat die Lohnabrechnungen von uns bekommt, und uns den Betrag mitteilt den wir ihm überweisen sollen.
immer den Nebenjob voll angerechnet :(

ich bin baff
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« Antworten #11 am: 29. Juni 2011, 21:18:49 »

Da rückwirkend nicht viel zu machen sein wird, forden Sie eine Klarstellung vom Gericht ein.
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« Antworten #12 am: 29. Juni 2011, 21:32:13 »

Erstmal vielen lieben Dank für die Antworten, werde mich morgen erstmal mit meinem Betreuer in Verbindung setzen, und dann das Gericht anschreiben.

lg
dropsie
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« Antworten #13 am: 30. Juni 2011, 10:15:01 »

Guten Morgen
ich habe meinen Betreuer angerufen und der meinte das wäre unwahr und hat mich auf die Zbo Paragraph 850 hingewiesen alles würde angerechnet. Was mache ich denn nu, bin jetzt sehr verunsichert.
LG
dropsie
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« Antworten #14 am: 30. Juni 2011, 11:45:20 »

Dein "Betreuer" sollte darauf hingewiesen werden, dass Mehrarbeit eben zu 50% anrechnungsfrei bleiben muss:
.............

§ 850a ZPO:
Unpfändbar sind

1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;

.............

Ich denke allerdings, dass Sie das über das Gericht klären lassen sollten (siehe paps)
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