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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:26:15 *
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Autor Thema: Zusammenarbeit mit dem IV / TH  (Gelesen 420 mal)
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Pilot_Steve
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« am: 04. März 2009, 17:06:39 »

 gruebel

Hi all,

wollte mal Euer feedback hören, wie die Zusammenarbeit mit Euren TH/IV klappt? Bei meinem habe ich den Eindruck, das die völlig überlastet sind, ich selbst nie die Chance habe mit kompetenten Anwälten zu reden, sondern nur mit "kleinen Mädchen" die zwar nett sind, aber irgend wie so gar kein Plan haben.  Die haben bisher falsche Berechnungen durchgeführt, vergessen (!!!) das ich unterhaltspflichtig ggü der Exfau bin, haben meinen AG permanent mit falschen Infos gefüttert, was zur Folge hatte, das der mich jetzt rausgeschmissen hat, weil er nur noch genervt war von der x-fachen Belastung in der Lohnbuchhaltung wegen mir !!!
Auf (schriftliche) Fragen wird beim IV  nie reagiert, telefonisch sind die dort sehr schwer zu erreichen (dauernd irgendwelche Meetings). ich fühle mich dort sehr schlecht "betreut". habe Antrag auf Auswechselung des IV beim zuständigen AG gestellt, der IV wurde um Stellungnahme gebeten, hat das alles runtergebügelt, der Antrag wurde natürlich dann abgelehnt, nun mögen die mich da alle noch lieber...

Habt Ihr alle n guten Draht zu Euren IV? Habe denen mal gesagt, das die ja kein eV sind und spendenabhängig und sich ja nun auch einen Teil meines Geldes ziehen, also von Leuten wie mir gut (Marmorpalast die Kanzlei) leben sehe ich meine Rolle dort als Mandant.

 lollol

Das fanden die auch nicht so wirklich gut! Hat schonmal jemand hier den IV/TH im laufe der WV Phase gewechselt, oder ähnliche erfahrungen gemacht?

Cheers Steve

« Letzte Änderung: 04. März 2009, 18:27:38 von Pilot_Steve » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 04. März 2009, 21:20:05 »

Hallo,

also einen Wechsel des Treuhänders zu erreichen ist schon mal gescheitert, ich denke ein zweiter Versuch würde ähnlich verlaufen.

Eine Insolvenz bzw. Pfändung ist nicht gerade ein Kündigungsgrund, sofern man nicht gerade Chef-/Hauptkassierer z. B. bei einer Bank ist. Selbst dann wäre eher noch eine Versetzung in einen anderen Abteilungsbereich möglich.

Wirst Du gegen die Kündigung vorgehen ?

LG
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« Antworten #2 am: 05. März 2009, 10:04:40 »

Da läuft ja einiges schief bei Ihnen. Man kann es nicht oft genung wiederholen: der IV ist nicht Ihr Berater oder Betreuer!!! Er wird sich nicht um Ihre Interessen kümmern, er verwaltet nur das Insolvenzverfahren.

Genausowenig hat er auszurechnen wieviel von Ihrem Gehalt gepfändet werden darf. Das allein obliegt Ihrem Arbeitgeber. Wenn sein Lohbüro das nicht kann, dann soll er das Lohnbüro rausschmeißen (meistens sowieso die Ehefrau) und für falsch abgeführte Pfändungsbeträge ist er verantwortlich.

Wei MissTraut schreibt, ist die Insolvenz kein Kündigungsgrund! Dagegen sollten Sie vorgehen.
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« Antworten #3 am: 05. März 2009, 10:26:04 »

Hi,

das mit der Kündigung ist so ne Sache...was auf dem Papier steht und was in der Realität passiert sind oft zwei Sachen. Bin nicht Banker sondern Vertriebsleiter eines Unternehmens (amerikanisches Tochterunternehmen) mit 800 Mitarbeitern, also eher keine "Klitsche" !
Hatte iV Unterschrift mit 500.000 US D Verantwortung, daher war das nicht mehr vereinbar lt meines AG. Ich dachte, sei mal offensiv und informiere den AG bevor es der IV tut, danach dauerte es genau 14 Tage bis man mir die Kündigung auf den Tisch gelegt hat.

Habe jetzt sooo viel  Anwaltsgedöhns hinter mir und allein für Scheidung und anschließendem Rosenkrieg dank meiner netten Ex  zu viel Geld verbrannt und Anwälte beschäftigt, ich habe einfach keine Lust mehr, noch einen prozess beim AG zu erwirken, das Vertrauen ist eh futsch und ich weiss ich werde dort nicht mehr arbeiten.

Zum IV: Ok, hab ich jetzt auch gelernt, das man die für sooo gar nix gebrauchen kann. Aber wenn dieser falsche Informationen an den AG gibt und keinerlei Überblick hat über Zahlungseingänge usw.  was dann auch (zumindest zum teil) zu meinem Jobverlust führte ist er einfach inkompetent und nicht vertrauensvoll. Werde daher jetzt Beschwerde beim Amtsgericht wegen der Absage zum Wechsel des IV einreichen.

Cheers
Steve
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« Antworten #4 am: 05. März 2009, 10:34:44 »

Hallo,

dies

Ich dachte, sei mal offensiv und informiere den AG bevor es der IV tut, danach dauerte es genau 14 Tage bis man mir die Kündigung auf den Tisch gelegt hat.

und das

Aber wenn dieser falsche Informationen an den AG gibt und keinerlei Überblick hat über Zahlungseingänge usw.  was dann auch (zumindest zum teil) zu meinem Jobverlust führte....

passt nicht zusammen. Offensichtlich sind Sie schon gekündigt wurden, bevor der IV Schaden anrichten konnte.  gruebel

MfG

ThoFa
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« Antworten #4 am: 05. März 2009, 10:34:44 »



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Pilot_Steve
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« Antworten #5 am: 05. März 2009, 11:28:38 »

nee, nicht richtig....! Also nochmal chronologisch

19 Okt 08 Antrag auf außerger.  Inso beim vorläufigen IV (war n guter und den will ich eigentlich auch wieder haben)

19.11. gerichtliches Inso Verfahren

5.12. Benennung des IV durch das AmtsG.

19.12. erster pers. Termin zw. mir und dem IV
Dort erfuhr ich, das der AG (erstmalig) durch den IV angeschrieben wird. Ich hatte bis dahin gehofft, es auch ohne AG Info
irgendwie hinzubekommen da ich wusste wie mein AG "tickt" und das ich den job verliehren werde war mir da schon klar. Der IV hat aber nicht mit sich reden lassen, da kamen auch diese Sprüche, durch Inso verliehrt man doch nicht seinen Job und so.... ich habe aber geahnt das es anders kommt. Im Gespräch hatte ich mich mit dem IV darauf geeiningt, das ich meinen AG bis zum 22.12. selbst darüber informiere und der IV das Schreiben am 22.12 per Post an meinen AG sendet.

Termin (ich zum Infogespräch) in der Personalabteilung am 22.12.

Eingang des IV Schreibens am 23.12. beim AG mit dem Vermerk "nicht unterhaltspflichtig", am 29.12. dann ein neues Schreiben "doch unterhaltspflichtig", dann am 6.1. wieder ein Schreiben "nicht unterhaltspflichtig, was am selben tage telefonisch erneut widerrufen wurde... war ein Versehen !!! Ich nenne das inkompetent!

-Weihnachten / Urlaubszeit

19.01. Personalchefin kehrt aus den Weihnachtsferien zurück

 Do 29.01. Personalgespräch und Kündigungsüberreichung.....

Begründung: untragbar als amerikanisches Unternehmen in der Position mit Budgetverantwortung, Firmenkreditkarte, iV Unterschriftsberechtigung, personalführungsverantwortung, usw....

Tja, so kann es eben auch laufen...

Cheers Steve


« Letzte Änderung: 05. März 2009, 11:32:42 von Pilot_Steve » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 06. März 2009, 18:24:29 »

Hallo,

also mal ernsthaft: Ich würde mir die Kündigung nicht kommentarlos gefallen lassen. Klar, bei dem was Du schreibst, bist Du erst einmal als "Insolventer" nicht mehr tragbar für die Position, ergo Arbeitgeber muss Dich in einen anderen Bereich versetzen.

Und wenn dieses Verfahren vor dem Arbeitsgericht nur dazu führen würde, dass die Abfindung etwas höher ausfällt, dass alleine wäre mir der Spass wert, einen Anwalt zu konsultieren.

Aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass da schon noch etwas anderes im Busch ist, Du wirkst für mich nicht gerade wie einer, der  so ohne weiteres auf Geld verzichten würde.

LG
MissTraut
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