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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:26:22 *
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Autor Thema: Zusammenveranlagung im Insolvenzverfahren  (Gelesen 2966 mal)
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Calla83
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« am: 19. August 2008, 21:14:46 »

Hallo,

folgendes wäre für mich sehr wichtig zu wissen:

Insolvenz in 03/2006 eröffnet, Verfahren in 05/2007 aufgehoben. Es geht nun um die Steuererklärung 2007. Treuhänder hat angeboten, der Schuldner solle seinen langjährigen Steuerberater beauftragen, er übernimmt die Kosten (480 Euro) für diesen wenn "sich die Sache für ihn lohnt". Es geht um die Erstattung bei Zusammen- oder Getrenntveranlagung.

Angenommen der Schuldner wählt die Getrenntveranlagung würde er 2000 Euro erstattet bekommen, seine Frau müsste 1200 Euro nachzahlen.

Wählt er die Zusammenveranlagung bekommt der Schuldner 520 Euro erstattet, seine Frau 280 Euro.

Kann der Insolvenzverwalter den Schuldner zwingen die (für ihn zugegebenermaßen günstigere) Getrenntveranlagung zu wählen?

Vielen herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Calla
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paps
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« Antworten #1 am: 19. August 2008, 22:55:29 »

Wurde für die Steuererstattung 2007 eine Nachtragsverteilung angeordnet?

Generell gilt, dass der IV/TH natürlich nicht die günstigere Variente für sich aussuchen kann.
Nach Aufhebung des Verfahrens sollte die Erstattung ab 03/2007 bei ihnen verbleiben, da diese nicht von der Abtretungserklärung erfasst ist. Brauchen Sie wirklich einen Steuerberater?
Sie sollten bei der Abgabe der Erklärung eine getrennte Berechnung nach den Ehegattenn und Zeitraum beantragen. (hat nichts mit getrennter Veranlagung zu tun)

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Calla83
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« Antworten #2 am: 20. August 2008, 19:30:57 »

Hallo Paps,

ich weiß nicht mal was eine Nachtragsverteilung ist...  rougi
Unterschrieben hat der Schuldner jedenfalls nicht in letzter Zeit.

Steuerberater ist schon nötig, da alles etwas kompliziert ist, das traut man sich selber dann doch nicht zu. Der Steuerberater hat diese Aufstellung schon gemacht, daher stammen die Zahlen.

Der Treuhänder ist keine große Hilfe, da man nie klare Aussagen bekommt. Vor allem kennt man sich selber ja nicht aus und muss sich auf ihn verlassen. Er hat z. B. nichts erwähnt, dass ihm nur die Erstattung für den Zeitraum zusteht, in dem das Verfahren noch nicht aufgehoben war.
Heißt ja im Klartext, künftige Erstattungen gehören dem Schuldner, gibt es da einen Paragraphen mit dem ich das belegen kann?

Vielen Dank!
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paps
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« Antworten #3 am: 20. August 2008, 22:55:32 »

gut, eh ich jetzt zu später Stunde alles erkläre, nutzen Sie bitte mal die Suchfunktion.
Nachtragsverteileung und Steuer oder Finanzamt.

Komme wahrscheinlich  in den nächsten Tagen nicht sehr viel zum Schreiben, da unser Nachzügler am Samstag Schuleinführung hat.  thumbup juchu
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« Antworten #4 am: 21. August 2008, 21:39:21 »

Hallo,

ich werd mich wegen der Nachtragsverteilung mal schlau machen... bin eh nur noch im Internet unterwegs und suche nach Lösungen und Antworten auf die vielen Fragen rund um Insolvenz/WVP, da der Treuhänder uns da im Stich lässt.

Bin zufällig auf ein Urteil des BGH gestoßen. Weiß nicht wie das mit dem Copyright ist, deshalb stell ich es lieber nicht hier rein. Ist zu finden über googl* Suchbegriff "zusammenveranlagung insolvenzverfahren". Dann kommt es als 3. Ergebnis von oben. In dem Urteil geht es soweit ich das verstehe darum, dass der Insolvenzverwalter wählen kann ob zusammen oder getrennt veranlagt wird.

Hilfe!  sad

Vielen Dank und viele Grüße
Calla

PS: Schönen Schulstart für den Junior!
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 21. August 2008, 21:39:21 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 22. August 2008, 11:42:46 »

Hallo,

da stimmt etwas nicht.

Das Erfahren ist aufgehoben, damit sind Sie wieder selber für die Steuererklärung zuständig. Ich weiß gar nicht warum Sie mit dem darüber noch reden. Der Treuhänder kann Ihnen nichts für die Steuererklärung bezahlen, ich möchte dann gerne mal seine Abrechnung für die Insolvenzakte sehen.  whistle

Sie meinen wahrscheinlich das Urteil IX ZR 8/06. Da geht es aber um ein eröffnetes Verfahren, was mit Ihrer Angelegenheit nicht zu vergleichen ist Ergo, der TH kann Sie nicht "zwingen".

MfG

ThoFa
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Calla83
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« Antworten #6 am: 22. August 2008, 21:58:29 »

Hallo,

dass die Erstattungen in der WVP beim Schuldner verbleiben habe ich jetzt schon mehrfach gelesen. Mir hat sich aber die Frage gestellt, da ein Teil von 2007 (nämlich Januar bis Mai) noch das Verfahren lief.

Sein Vorschlag war, dass die Steuererklärung gemacht wird und er dann den Auszahlungsbetrag abzüglich des Steuerberaterhonorars erhält. Also keine "Bezahlung" im eigentlichen Sinn.

Der Grund warum mit dem Treuhänder gesprochen wird ist einfach die Angst etwas falsch zu machen und die Restschuldbefreiung zu gefährden und aus Unwissenheit.

Es kam null Info vom Treuhänder, wie das alles zu laufen hat. Und Fragen die man stellt werden nur ungern und oberflächlich beantwortet. Mir ist klar dass es ein undankbarer Job ist, bei dem wenig verdient ist, aber so die Grundlagen wie alles zu machen ist sollten wir ja kennen.

Viele Grüße & vielen Dank
Calla
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« Antworten #7 am: 23. August 2008, 16:24:21 »

Hallo,

der TH ist nicht Ihr Berater !!

Es wäre Aufgabe Ihres Beraters gewesen, Soe genau aufzuklären, wenn Sie einen solchen nicht haben (hatten), kann auch der TH nichts dafür. Und das mit dem wenig Geld sollten Sie lieber singen. ;)

Wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde und Sie das Geld vom FA erhalten und ausgegeben haben, muss es auch nicht mehr nachgezahlt werden.

Also nochmals ganz klar, ob Sie Zusammen- oder Getrenntveranlagung wählen, geht den TH nichts an.

MfG

ThoFa
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Calla83
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« Antworten #8 am: 24. August 2008, 21:17:45 »

Hallo,

leider hatten wir nie einen Berater für die Regelinsolvenzgeschichte. Wer hätte das sein können? Bzw. woher kann man die Infos dann bekommen, wenn es nicht der Insolvenzverwalter/Treuhänder macht?
Obwohl es die Insolvenz meines Mannes ist häng ich mich da total rein und durchforste das Internet nach Antworten auf unsere Fragen und möchte doch nur, dass wir alles richtig machen. Denn im zweifel schützt ja sicher Unwissenheit vor Strafe nicht  sad

Ich habe den ganzen Schriftverkehr noch mal durchgesehen und keinen Hinweis auf eine Nachtragsverteilung gefunden.

Vielen Dank für Ihre Mühe mit meinen Sorgen!

Viele Grüße
Calla
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