Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 09:26
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:26:30 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Zusammenziehen  (Gelesen 374 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Gina210
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 49

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 0



« am: 21. Januar 2009, 20:38:07 »


Hallo liebes Team,

noch einmal ich. Ich habe da noch eine Frage, die sich auf ein eventuelles Zusammenziehen bezieht in der WVP.

1.) wenn ich meine Wohnung kündige, was passiert mit der Kaution?
2.) würde mein Lebensgefährte negativ belastet werden? Gehalt ect.
3.) da der eventuelle neue Wohnort etwas weiter weg ist, müsste ich meine jetzige Arbeit aufgeben und mir was neues suchen. Kann der TH mir das zu Lasten legen
      in der WVP ? 

Wer hat vielleicht schon sowas erlebt und kann mir seine Erfahrung auch berichten.

Wieder ein herzliches Dankeschön für eine Antwort und und Ratschläge von Leidgenossen,
Eure Gina
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 21. Januar 2009, 21:17:10 »


Hallo liebes Team,

noch einmal ich. Ich habe da noch eine Frage, die sich auf ein eventuelles Zusammenziehen bezieht in der WVP.

1.) wenn ich meine Wohnung kündige, was passiert mit der Kaution?
In der WVP können Sie die behalten, wenn in dem Beschluß zur WVP dazu nichts steht

2.) würde mein Lebensgefährte negativ belastet werden? Gehalt ect.
nein

3.) da der eventuelle neue Wohnort etwas weiter weg ist, müsste ich meine jetzige Arbeit aufgeben und mir was neues suchen. Kann der TH mir das zu Lasten legen  in der WVP ? 
ja, das sollten Sie unbedingt vorher bereden.
GgF müßten Sie freiwillig den bisher pfändbaren Betrag weiter zahlen, wenn nicht sofort ein neuer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.


Wer hat vielleicht schon sowas erlebt und kann mir seine Erfahrung auch berichten.
wie wärs mit der Suchfunktion?  whistle

Wieder ein herzliches Dankeschön für eine Antwort und und Ratschläge von Leidgenossen,
Eure Gina
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3643 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz