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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:41:51 *
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Autor Thema: Zusatzverdienst  (Gelesen 2711 mal)
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bloodycat
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« am: 14. November 2007, 12:21:02 »

Hallo Alle

hab mal wieder ne Frage! :gruebel:
Also, meine Frau und ich haben dieses Jahr mit der Inso angefangen, sind noch nicht in der Wvf.  Ich habe sie und meine Tochter als Unterhaltspersonen.  Zusätzlich lebt noch meine andere Tochter ( Stieftochter) in unserem Haushalt die aber nicht mitgerechnet wird da ich sie nicht adoptiert habe.

Meine Frau kann im Sommer, wenn unsre kleine in den KiKa geht nen 400. - Job anfangen.  Ich habe also meinen TH angerufen (er nicht da), seine Sekretärin meinte das wenn meine Frau bis 400. - verdient, wird sie mir nicht genommen als UH-Berechtigte, deweiteren werden die 400. - auch nicht aufgerechnet auf mein Gehalt!

Als ich dann fragte ob ich das schriftlich haben könne: Ne das ist mit arbeit verbunden!

Ich bräuchte das aber schriftlich für ihren Arbeitgeber,
Weis irgend jemand ob es da ein Gestz gibt, das ich mir ausdrucken kann?
Oder, habt ihr Erfahrungen?

Gruß und Mercy :wink:
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smallville
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« Antworten #1 am: 14. November 2007, 17:21:17 »

Im Zweifelsfalle würde ich ihnen schreiben:

Sehr geehrte xxxx
wie mit Ihnen am xxx telefonisch besprochen (Sachverhalt )....bitte ich Sie mir dies kurz schriftlich zu bestätigen.



Dann kommt bestimmt was :-)

lg
smallville
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ThoFa
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« Antworten #2 am: 14. November 2007, 19:45:52 »

Hallo,

leider gibt es dafür keine eindeutige Regelung. Ein Verdienst von 400,00 € führt aber i.d.R. nicht dazu, dass sie nicht mehr unterhaltsberechtigt ist. In Ihrer Insolvenz werden die 400,00 € natürlich nicht angerechnet. Aber wozu brauchen Sie das schriftlich für den Arbeitgeber ?

MfG

ThoFa 
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bloodycat
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« Antworten #3 am: 15. November 2007, 14:21:19 »

Hi

und Danke für die Antwort.  Also der Chef braucht das ganze schriftlich, weil er in seiner Praxis dann eine Therapi anbieten kann die nur mein Frau kann.  Würde sie dann wieder aussteigen weil sich das finanziell nicht lohnt für uns, hätte ihr Chef das Eingangsschild und sämtliche Geschäftspapiere umsonst anfertigen lassen!
Und da het er keinen Bock drauf!

Gruß  Bloody
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ThoFa
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« Antworten #4 am: 16. November 2007, 16:58:44 »

hallo,

wie gesagt, auf Ihr Gehalt werden die 400,00 € nicht angerechnet. Aber für die Unterhaltsberechtigung kann man keine Garantie geben. bei unseren Klienten ist es noch nicht passiert, dass in diesem Fall eine unterhaltsberechtigte Person "herausgefallen" ist.

Vom IV werden Sie nichts schrifliches bekommen, eher geht ein Kamel durchs....

MfG

ThoFa
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 16. November 2007, 16:58:44 »



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bloodycat
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« Antworten #5 am: 16. November 2007, 17:48:11 »

Hallo

ich hab gestern noch meinen Schuldenberater angerufen, der hat gemeint das ich ihm nen Brief schreiben solle, wo ich auch darauf hinweisen soll das evtuell sich mal Pfändbares Gehalt sich dadurch entwickeln kann.
Das ganze dann mit einer Frist von 14 Tagen zur Stellungsnahme!

Wenn sich da dann nix tut, soll mich mich direkt ans Gericht wenden!

Mal abwarten, ich meld mich dann !!

Gruß und schönes Wochenende für alle !!!
Bloody
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