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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:42:06 *
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Autor Thema: Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld  (Gelesen 715 mal)
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Karldergrosse
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« am: 25. Mai 2011, 14:22:10 »

Gehört der Zuschuss des Arbeitgebers zum von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlten Krankengeld zu dem pfändbaren Einkommen ?
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horst69
weiß was
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« Antworten #1 am: 25. Mai 2011, 15:34:31 »

Meiner Meinung nach JA !

Ist genauso zu rechnen wie ganz "normales" Einkommen.
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Fallera
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« Antworten #2 am: 25. Mai 2011, 15:41:16 »

Wurde hier auch schon mal angesprochen:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Krankengeld-und-Insolvenz-2323.html
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Karldergrosse
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« Antworten #3 am: 25. Mai 2011, 22:17:08 »

nur wird es nicht wirklich final beantwortet
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paps
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« Antworten #4 am: 29. Mai 2011, 21:49:17 »

ja, wenn Zusammenrechnung beschlossen wurde.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 29. Mai 2011, 21:49:17 »



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Karldergrosse
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« Antworten #5 am: 29. Mai 2011, 21:54:35 »

Eigentlich ist es auch wieder egal ob oder ob nicht, da Krankengeld + Arbeitgeberzuschuss ja nicht mehr als das Nettogehalt sein dürfen und das war der Höhe nach ohne pfändbaren Anteil .
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