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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:42:16 *
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Autor Thema: Zustimmungsersetzung durch Gericht. Wie gut stehen die Chancen?  (Gelesen 606 mal)
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calimero007
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« am: 03. November 2011, 22:37:01 »

Hallo zusammen,
hier kurz die Infos:

- Schulden gesamt: EUR 27.000,00
- 11 Gläubiger
- Einigungsversuch durch Schuldnerberatung mit 13%-Quote
- 10 Gläubiger haben zugestimmt, 1 Gläubiger (Inkassoinstitut) mit EUR 3.500,00 nicht
- die eidesstattliche Versicherung habe ich Anfang 2011 bereits abgegeben
- durch eine Erkrankung bin ich seit 2007 arbeitsunfähig und krank geschrieben. Ein ärztliches Attest, dass in absehbarer Zeit keine Arbeitsaufnahme erfolgen kann liegt vor und haben die Gläubiger mit dem Schuldenbereinigungsplan in Kopie bekommen.

Der nächste Schritt ist die Beantragung des Insolvenzverfahrens beim Gericht. Dieses soll dann die fehlende Zustimmung des einen ablehnenden Gläubigers ersetzen. Der Gläubiger weiß, dass 10 zugesimmt haben. Das ist ihm egal.
Summen- und Kopfmehrheit sind gegeben.
Wie sieht es aber in der Praxis aus? Wie gut stehen die Chancen, dass das Gericht die Zustinmungsersetzung ausspricht und ich nicht in die Insolvenz muss?
Und wie lange kann das dauern (also bis das Gericht dies entscheidet).
« Letzte Änderung: 03. November 2011, 22:52:33 von calimero007 » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 03. November 2011, 23:29:05 »

Ich denke, das Gericht wird die Zustimmungsersetzung entscheiden, wenn nur ein Gläubiger sich sträubt. Das wird mit großer Wahrscheinlichkeit sogar recht zügig gehen, sollte binnen Monatsfrist erledigt sein.
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Es grüßt der Alte
calimero007
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« Antworten #2 am: 22. November 2011, 00:38:50 »

Kleiner Nachtrag:
die Zustimmungsergänzung läuft quasi als Zusatzantrag zum Insolvenzantrag. D.h. das Gericht schreibt alle Gläubiger an, mit der Aufforderung, sich innerhalb von 4 Wochen zu melden. Keine Antwort bedeutet Zustimmung. 2 Wochen nach diesem Antrag hat das Gericht immer noch keine Briefe an die Gläubiger verschickt. Laut Schuldnerberater kann der ganze Ablauf 3-4 Monate dauern. Das ist eine Menge Zeit.

Im Klartext:
Alle Gläubiger, die zugestimmt haben, müssen nun nochmals zustimmen. Und dann entscheidet das Gericht, falls Summen- und Kopfmehrheit wieder gewährleistet sind.
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« Antworten #3 am: 22. November 2011, 12:29:18 »

Wenn im Insolvenzantrag begründet wurde, dass ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan Aussicht auf Erfolg hat, wird das Gericht diesen in der Regel auch durchführen.
Dazu schreibt das Gericht alle Gläubiger mit Fristsetzung an.
Ein Gläubiger, der auf den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan nicht anwortet, stimmt automatisch zu. Wie lange das Gericht Frist setzt, ist sicher unterschiedlich. Vier Wochen halte ich für realistisch, vielfach neigen Gerichte allerdings zu kürzeren Fristen.
Wenn alle Gläubiger (aktiv oder passiv) zustimmen, ist der Antrag angenommen und das Gericht stellt das Zustandekommen fest. Wenn die Mehrzahl der Gläubiger nach Kopf und Forderungshöhe zustimmen, kann das Gericht auf Antrag des Schuldners die Zustimmung der Gläubiger, die den Plan abgelehnt haben, ersetzen. Damit tritt dieser ebenfalls in Kraft. Mit dieser Entscheidung gilt der Insolvenzantrag als nicht gestellt.
Wie schnell das Gericht letztlich die Entscheidung trifft hängt sicher von der Fristsetzung und der Reaktion der Gläubiger, vielmehr aber von der Arbeitsbelastung ab.
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