Hallo,
der AG hat nach Eingang von offengelegten Forderungen im Februar 2009 gepfändet, ohne mir genau mitzuteilen, nach welchen Kriterien. Das einzige war, dass bis zur endgültigen Festsetzung der Pfändungsbeträge die einbehaltenen Gelder nicht an die Gläubiger ausgezahlt würden.
Das kann ich nicht nachprüfen. Im September wurde das Inso-Verfahren eröffnet und mein Gehalt dann mit geringeren Beträgen lt. Pfändungstabelle gekürzt.
Frage: Habe ich rechtlichen Anspruch auf zuviel abgezogene Beträge (ca. 400 - 500 €) oder fließt das dann automatisch in die Inso-Masse?

Danke für Antworten!