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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:42:26 *
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Autor Thema: Zuzahlungsbefreiung KK - Rückerstattungen an TH?  (Gelesen 1812 mal)
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diehier
Grünschnabel
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« am: 03. September 2008, 12:16:23 »

Hallo,

auf meine Anfrage auf Zuzahlungsbefreiung bei  meiner Krankenkasse, meinte diese, ich solle die Quittungen eines Jahres sammeln und dann Antrag auf Rückerstattung der Beträge stellen.

Ich fragte daraufhin die Sachbearbeiterin meines TH (Ich bin in der Verbraucherinsolvenz, welche noch nicht abgeschlossen ist.), ob ich die Rückerstattungen denn dann auch behalten dürfte, da meinte sie: "Nein, alle Einnahmen gehen an den Treuhänder." Also, auch diese Rückerstattungen.

Stimmt das?!

Ich bin in der Elternzeit, lebe von Hartz IV und werde nach der Elternzeit wegen Teilzeitbeschäftigung in der Arbeitnehmerüberlassung weiterhin am Existenzminimum leben.

Gruß,
diehier
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Brigitte
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« Antworten #1 am: 03. September 2008, 13:26:12 »

Hallo,


Ich glaube das du eine falsche Auskunft erhalten hast.Wir haben unser Geld erhalten und konnten es auch behalten .Weiss allerdings nicht welcher Paragraph greift. Die Aussage haben wir von demTH ( wir haben jeder einen TH) meines Mannes.
 Gruß Brigitte wink
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