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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:42:54 *
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Autor Thema: Zwangsversteigerunf Einbauküche  (Gelesen 773 mal)
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ndfk78
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« am: 11. September 2011, 11:26:37 »

Meine Frage ist es wurde eine Eigentumswohnung Versteigert wo der Gutachter meint die Einbaukühe muss er mit reinnehmen obwohl es eine Mobiläre ganz normale Einbauküche ist.
Der Versteigerer will jetzt nun die Einbauküche haben er meint es steht im Gutachten drin und gehört zu der Wohnung. Das Einbauküche gehört nicht dem Eigentümer sondern ihre Mutter Rechnungen liegen bei und vorallem wurde die Küche von ehemalige Mietwohnung mitgenommen und nicht als Neue Küche extra für die Wohnung gekauft. Es ist kein festes speziell für die Wohnung eingebaut sonder ein mobile Küche. Im Südlichen bereich soll es anders sein die Küche sei kein Bestandteil des Grundstückes.

Wem gehört die Küche nun Bitte um ihre Hilfe

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« Antworten #1 am: 11. September 2011, 17:39:15 »

Wenn die Küche im Gutachten aufgeführt ist, wurde das Objekt mit dieser ersteigert.

M.E. müsste der Widerspruch gegen die Aufnahme bereits bei Erstellung/spätestens nach der Begutachtung eingereicht worden sein.

Möglich wäre es jetzt, eine friedliche Einigung mit dem neuen Eigentümer zu finden.
GGf. müsste die Mutter ihre Besitzansprüche durchsetzen.
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ndfk78
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« Antworten #2 am: 13. September 2011, 13:04:19 »

Mag sein aber der Gutachter behauptete das die Einbauküche immer zu der Wohnung gehört und hat nicht rausgenommen das ist doch nicht mein schuld er kann doch nicht einfach so von sich ihre meinung entscheiden verstehe es nicht. Und ver Eigentümer woher soll er das alles vorher wissen er ist doch kein Spezialist er hat in sein leben nur einmal eine ersteigerung gehabt und woher soll er wissen ob eine Einbauküche zu der Wohnung gehört schwachsinn die Küche wurde ja nicht speziell für die Wohnung gekauft oder maßgenau eingepasst alles blödsinn nichts anders.
Du Ersteigerst ein Auto und willst noch die Kindersitze dazuhaben so ähnlich ist das sowas dummes echt.

Man sollte die Gesetze genauer schreiben
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paps
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« Antworten #3 am: 13. September 2011, 17:24:14 »

Wenn der Kindersitz zur Auktion im Auto ist, haben Sie diesen mitersteigert.

Von daher auch der Verweis auf eine Klärung mit dem Erwerber.
Sicherlich wird sich doch bei einem Betrag von wenigen 100,- € eine Lösung finden.
Mehr dürfte das Teil ja nicht wert sein.
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ndfk78
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« Antworten #4 am: 13. September 2011, 22:59:10 »

der ersteigerer wollte unbedingt die küche haben aber der eigentümer hat es nicht herausgegeben und mitgenmmen. Der ersteigerer hat jetzt geklagt mal sehen was der Richter entscheidet
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« Antworten #4 am: 13. September 2011, 22:59:10 »



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ndfk78
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« Antworten #5 am: 14. September 2011, 11:06:04 »

also das war ein fall wo man sich schreitet die Richterin hat Entschieden 350€ zu bezahlen und der fall wurde erledigt im jahre wurde die küche für 2300€ gekauft
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