Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:45:20 *
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Autor Thema: Zwangsversteigerung..  (Gelesen 888 mal)
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Stadtfuchs
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« am: 27. Juli 2011, 21:23:33 »

Ein Hallo in das Forum :-)

Ich habe eine kurze Frage und zwar steht nun die Zwangsversteigung des Objektes an.

Mich würde mal interessieren, wie z.B. die Erlösverteilung , sollte es beim ersten Termin weggehen, erfolgt.

Nehmen wir mal an es gibt 3 Gläubiger, die natürlich im Grundbuchamt eingetragen sind. Erstere ist die Bank,

diese hat auch die Versteigerung angestrebt... Wird der Versteigerungserlös auf alle 3 Gläubiger verteilt

oder bekommt die Bank den Hauptanteil oder wie berechnet sich das ganze ?


Schon mal herzlichen Dank im Vorraus für Eure Hilfe.

LG :-)
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Fallera
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« Antworten #1 am: 28. Juli 2011, 07:30:38 »

Der Ersteher leistet die Zahlung nur an das Gericht. Dieses bestimmt dann die Teilungsmasse. Dem Versteigerungserlös werden noch die Kosten für das Verfahren entnommen.
Die Verteilung des Erlöses erfolgt dann nach der Rangfolge der Gläubiger.

Auszug Amtsgericht Hannover, Ablauf Zwangsversteigerung:
"Zum Verteilungstermin wird der vorläufige Teilungsplan aufgestellt. In diesem werden die Teilungsmasse (Bargebot und 4 vom Hundert Zinsen darauf vom Tage der Zuschlagsverkündung ab bis zum Tage vor dem Verteilungstermin), die evtl. nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte sowie die Schuldenmasse festgestellt. Danach wird in einer zugleich die Rangordnung angehenden Reihenfolge festgestellt, welchen Gläubigern welche Ansprüche aus der Teilungsmasse zuzuteilen sind."
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Insoman
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« Antworten #2 am: 28. Juli 2011, 15:42:18 »

Nachrangige Gläubiger erhalten nur, wenn vorrangige Gläubiger voll befriedigt sind..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Stadtfuchs
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« Antworten #3 am: 11. September 2011, 12:46:25 »

Hallo an die Gemeinde hier :-)
so, der Termin für die Versteigerung war bereits und die beiden Objekte sind versteigert worden, beides um einen viel höheren Betrag als wie gedacht.
Okay, nun ist es so, das 4 Gläubiger im Grundbuch stehen - gestanden sind, wie auch immer....

Erstere war die Bank, die den kompletten Schuldbetrag bekommen hat / wird.

An zweiter Stelle ist ein Leibgeding / Wohnrecht eingetragen.

Was passiert nun mit dem Betrag , der quasi übrig bleibt , wenn Bankschuldbetrag, Gerichtskosten etc. abgedeckt sind ? Wird der Restbetrag auf die übrig gebliebenen 3 Gläubigern ( eingetr. Grundbuch ) verteilt ???
Okay, nehmen wir mal an, Restbetrag wird rein auf 2. Gläubiger / Leibgeding bezahlt - wie wird denn bitte genau der Wert von diesem leibgeding berechnet ??? Ich meine, es steht ja kein Betrag dabei, sondern eben nur das Wohnrecht etc.......


Oh man , ich weiss, Fragen über Fragen, wir werden morgen auch den TH anrufen und diesen genau fragen, da sich ja der ganze Schuldenberg auf ein minimum reduziert hat, da ja die Bank der höchste Gläubiger war, sprich die meisten Schulden , wie es ja meist der Fall ist...

Aber es wäre schön wenn hier vielleicht vorrab einige Tips - Antworten etc... kommen :-))

Herzlichen Dank und einen schönen Sonntag .-)))
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Stadtfuchs
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« Antworten #4 am: 11. September 2011, 21:04:37 »

sooo... kommando zurück, die Bank hat das Wohnrecht einfach löschen lassen .... da sie es ansonsten nicht versteigern hätten können..... :-(((

sprich, es sind nur noch zwei Gläubiger im GB eingetragen - wird auf diese beide denn der Restbetrag verteilt oder wird das komplett auf alle Gläubiger verteilt ???

Schönen Start in die neue Woche morgen :-))
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 11. September 2011, 21:04:37 »



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