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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:45:27 *
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Autor Thema: Zwangsversteigerung  (Gelesen 370 mal)
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pinguin48
Grünschnabel
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Danke
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« am: 14. Januar 2012, 08:21:39 »

Hallo zusammen

Folgender Sachverhalt: IK eröffnet 01/2010 noch nicht in der WHP

Immobilie wurde zur Zwangsversteigerung durch die finanzierende Bank in die Wege geleitet.
Grundschuld eingetragen 98000 € /wert lt. Gutachten 18000€.
Nun ist die Whg vermietet .Miete wird direkt an den Zwangsverwalter vom Sozialamt überwiesen.
Die Mieter nehmen es nicht so genau mit den Mietzahlungen.Normalerweise müßten 400€ Miete /150€ Nebenkosten vorrauszahlung bezahlt werden. Sie bezahlen jedoch nur 366.67 €.Das ist ein ganz beträchtliches minus jeden Monat.
Nun habe ich ein Schreiben vom Zwangsverwalter zur Kenntnis erhalten. (Amtsgericht)
Er hat nun Räumungsklage erwirkt. So daß die Mieter bis spätestens bis 30.06.2012 ausziehen müssen.(Zwangsräumung angekündigt)
Nun meine Frage kann es sein das die Versteigerung erst nach dem Auszug der Mieter durchgeführt wird ?
Vielen Dank schon mal
Pinguin 48
Gespeichert
horst69
weiß was
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Beiträge: 514

Danke
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« Antworten #1 am: 14. Januar 2012, 09:54:53 »

Das lässt sich so nicht beantworten!

Am besten du sprichst mal mit der Bank, die werden es wissen.
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paps
Moderator
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Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #2 am: 14. Januar 2012, 23:17:10 »

Zunächst nicht Ihre Sorge, wenn die Wohnung nicht freigegeben ist.
Wieso noch Zwangsverwaltung, wenn das Verfahren eröffnet wurde?

Hier können sich erhebliche finanzielle Problem ergeben, wenn der Umgang mit der Wohnung nicht eindeutig klar ist.
Entweder Verwalter oder der TH/IV.

Keinesfalls sollten Sie mögliche Forderungen aus der Einleitung der Zwangsräumung auf sich sitzen lassen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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