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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:45:45 *
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Autor Thema: Zwangsversteigerung (Haus)  (Gelesen 299 mal)
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Sachuck
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« am: 04. Februar 2011, 11:38:04 »

Ein freundliches "Hallo" in die Foremgemeinde!

Ich hoffe, dass ich hier richtig bin und mir einer weiterhelfen kann.

Meine Eltern befinden sich in der Insolvenz bzw. mein Vater noch am Anfang... dort ist die Sache noch nicht ganz durch.
Meine Eltern besitzen ein Haus, welches nun Zwangsversteigert werden soll. Kommende Woche kommt jemand und sieht sich das Haus... bzgl. Wert des Hauses an.

Daher meine Frage:

Wie lange kann es dauern... bis es zur Zwangsversteigerung kommt?
Man kann meine Eltern doch nicht von jetzt auf gleich vor die Tür setzen, oder? Meine Mutter schiebt große Panik... dass sie bald auf der Straße sitzt.

Das sowas kommt war deren klar, aber man sagte es würde sich noch bis Ende des Jahres hinziehen und nun dieses. Meine Eltern sind bereits auf der Suche nach einer Wohnung (schon seit längerem) aber bislang noch nichts passendes gefunden.

Über eine Antwort würde ich mir sehr freuen.
Vielen Dank!

MfG
« Letzte Änderung: 04. Februar 2011, 11:55:26 von Sachuck » Gespeichert
malud
weiß was
*****

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WWW
« Antworten #1 am: 04. Februar 2011, 12:01:43 »

Prognosen in zeitlicher Hinsicht sind schwierig.

Ein "typischer" Ablauf aus der Beratungspraxis könnte aber wie folgt aussehen:

Antrag auf Anordung der Zwangsversteigerung: Anfang März

Beschluss über die Anordnung der Zwangsversteigerung des zuständigen Amtsgerichts und Eintragung der Zwangsversteigerung ins Grundbuch: Ende März

Beschluss des Amtsgericht über die Beauftragung eines Gutachtens: Juni

Gutachten über den Verkehrswert der Immobilie: September

Beschluss des Amtsgerichts über das Ergebnis des Gutachtens (Schätzwert): September

Beschluss des Amtsgerichts über die Versteigerung: November

Versteigerungstermin: Februar des nächsten Jahres

Hinzuweisen ist noch darauf, dass die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens beantragt werden kann. Einzelheiten dazu finden sich in § 30a ZVG.

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