Vielen Dank für deine Antwort.
Dann muss ich wohl damit abfinden, das ich auch noch die Küche verloren habe, solange mir noch meine Möbel und Bett gehören, bin ich zufrieden und dankbar.
Je nach regionalen Gewohnheiten wird die Frage unterschiedlich beantwortet. Im Süden werden Einbauküchen eher "mobil" verstanden, im Norden eher "immobil".
Außerdem spielt eine Rolle, ob es sich um eine hochwertige und speziell angepasste Einbauküche handelt, die nicht einfach in einer anderen Küche einzubauen wäre, oder um eine Einbauküche z.B. eines großen schwedischen Möbelhauses.
Nicht zuletzt wäre im Streitfall auch noch zu überlegen, dass dir die für eine einfache Lebensführung zustehenden Dinge nicht gepfändet werden dürfen. D.h. also, dass ggf. zwar die Einbauküche gepfändet werden kann, dann aber dir z.B. ein E-Herd und ein Kühlschrank als Ersatz gestellt werden müssten (Austauschpfändung).
Empfehelnswert ist eine gütliche Einigung mit dem Erwerber.
FG Achdujeh