... aber muss er denn nicht erst das Haus erst räumen, wenn es einen neuen Eigentümer hat der es ersteigert hat ?
Wieso vorher das Haus räumen ?
Hallo luna2005,
nachdem er die entsprechenden Schreiben (Ankündigung der Zwangsvollstreckung) erhalten hat, hat er beim Gericht angerufen und gefragt, wie das weitere Procedere ist.
Demnach wird ca. in 3 Monaten ein Gutachter das Haus besichtigen und bewerten. 3 Monate später wäre dann wohl der Termin für die Versteigerung.
Er fragte noch einmal explizit nach, wann das Haus dann geräumt sein muss. Ihm wurde gesagt, es sei der Termin der Zwangsversteigerung, da der "neue Eigentümer" theoretisch sofort einziehen könnte.
LG
wini01