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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:46:01 *
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Autor Thema: Zwangsversteigerung des Hauses angekündigt  (Gelesen 977 mal)
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wini01
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« am: 01. September 2011, 10:39:55 »

Hallo liebe Gemeinde,

ein Bekannter von mir hat heute die Mitteilung erhalten, dass "sein" Haus im Rahmen der Insolvenz zwangsversteigert wird. Auf Anfrage teilte man ihm beim Gericht mit, dass er noch ca. 6 Monate für die Räumung einplanen kann (er wohnt mom. noch in diesem Haus).

Er ist selbständig und hat im letzten Jahr Insolvenz angemeldet. Die selbständige Tätigkeit wurde durch den IV freigegeben. Momentan erhält er aber unterstützende HARTZ IV-Zahlungen.

In diesem Zusammenhang die folgenden Fragen:

1.)Wenn das Haus geräumt werden muss, kommen erhebliche Kosten der Entsorgung (Messi-Haus) auf ihn zu. Muss er die Kosten selbst tragen (wovon??) oder wird sich der Insolvenzverwalter (oder jemand anders) beteiligen müssen?

2.) Darf er z. B. die Möbel im Rahmen einer Haushaltsauflösung für wenig Geld verkaufen (wenn diese jemand will), oder ist dies im Rahmen der Insolvenz gar nicht möglich? So könnten zumindest schon mal die Räume von den Möbeln befreit werden.

3.) Auf Grund seiner gesundheitlichen Verfassung wird er wahrscheinlich nicht selbst an der Räumung des Hauses mitwirken können. Zahlt das Amt (?) in diesem Fall auch einen Entsorger?

Mein Bekannter ist am Boden zerstört, obwohl er natürlich wusste, dass er irgendwann aus dem Haus raus muss. Gibt es eine positive Antwort, womit ich ihm wenigstens etwas Lebensfreude wiedergeben kann?

Vielen Dank im Voraus!

MfG
Wini01
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wiwo
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« Antworten #1 am: 01. September 2011, 13:22:11 »

Hallo,

nicht böse sein, aber wenn Du Deinem Bekannten wirklich helfen möchtest, dann solltest Du, Verwandte oder Freunde dieser Person erst einmal klar machen, dass Hilfe von Dritten erst dann in Frage kommt, wenn er sich seinen Problemen in erster Linie einmal selbst stellt.

Zur eigentlichen Frage vielleicht auch hier lesen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Entsorgung-zurueckgebliebener-Gegenstaende-__f51899.html

Wenn für Möbel etc. kein Pfändungsbeschluss vorliegt, dürfte einem Verkauf nichts im Wege stehen. Um spätere Probleme zu vermeiden würde ich mich jedoch vorher erst mit dem IV in Verbindung setzen. Könnte ja sein, dass dieser Ansprüche stellt!

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Gruß
wiwo
wini01
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« Antworten #2 am: 01. September 2011, 20:04:45 »

Hallo wiwo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.

Natürlich hast Du Recht, dass sich mein Bekannter selbst seinen Problemen stellen soll - macht er auch. So ist er z.B. in sozialpsychatrischer Betreuung!

Da er sich jedoch mit dem Internet / der EDV nicht sonderlich gut auskennt, habe ich mich als Sprachrohr für ihn engagiert!

LG
Wini01
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luna2005
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« Antworten #3 am: 07. September 2011, 15:18:11 »

Hallo

aber muss er denn nicht erst das Haus erst räumen, wenn es einen neuen Eigentümer hat der es ersteigert hat ?
Wieso vorher das Haus räumen ?
Ist mir etwas unklar .

LG
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wini01
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« Antworten #4 am: 07. September 2011, 17:06:38 »

... aber muss er denn nicht erst das Haus erst räumen, wenn es einen neuen Eigentümer hat der es ersteigert hat ?
Wieso vorher das Haus räumen ?

Hallo luna2005,

nachdem er die entsprechenden Schreiben (Ankündigung der Zwangsvollstreckung) erhalten hat, hat er beim Gericht angerufen und gefragt, wie das weitere Procedere ist.

Demnach wird ca. in 3 Monaten ein Gutachter das Haus besichtigen und bewerten. 3 Monate später wäre dann wohl der Termin für die Versteigerung.

Er fragte noch einmal explizit nach, wann das Haus dann geräumt sein muss. Ihm wurde gesagt, es sei der Termin der Zwangsversteigerung, da der "neue Eigentümer" theoretisch sofort einziehen könnte.

LG
wini01
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. September 2011, 17:06:38 »



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luna2005
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« Antworten #5 am: 07. September 2011, 18:51:38 »

Hallo Wini01,

wir stehen vor der gleichen Problematik. Auch wir haben uns durchgefragt und die Antworten sind alle sehr logisch.

Das Haus vor dem Versteigerungstermin zu räumen sollte allerdings einhergehen mit einer Eigentumsaufgabe über einen Notar. Der Grund dafür : Sollte das Haus beim ersten Termin nicht weggehen (das sind die meisten Häuser auf denen relativ hohe Belastungen liegen, die aber bei weiten nicht mehr den Wert haben oder nicht so begehrt scheinen ) müsste ihr Bekannter solange es niemand ersteigert weiterhin Grundsteuer, Strom und Heizung mit miniabschlägen usw. zahlen.Der Winterdienst müsste auch weiterhin erfolgen.

Uns wurde geraden auszuharren bis es ersteigert wurde und dann mit dem Neueigentümer einen Zeitnahen Auszugstermin vereinbaren.Die meisten kommen eh aus Mietwohnungen und unterliegen der Kündigungsfrist.

Ausmisten im Vorfeld ist allerdings immer einen sehr gute Idee. Ansonsten kann ich nur sagen-nicht irre machen lassen.Das wiederum ist nur meine Meinung.

LG
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« Antworten #6 am: 07. September 2011, 18:55:00 »

Es ist ja nicht gesagt, dass im ersten Termin die Immobilie schon versteigert wird. Erst mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses kann der neue Eigentümer die Räumung in Angriff nehmen. Meist lässt sich mit dem neuen Eigentümer über Fristen bis zum Auszug verhandeln.
Aber es schadet sicher nicht, sich schon mal nach einer neuen Wohnung umzusehen. Ein halbes Jahr sollte reichen, um sich einen Überblick zu verschaffen.
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Tags: HARTZ IV  Zwangsversteigerung  Insolvenz  Haushaltsauflösung 
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