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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:46:35 *
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Autor Thema: Zwangsversteigerung - wie geht es weiter....  (Gelesen 772 mal)
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aurelia
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« am: 11. September 2009, 20:23:55 »

Hallo,
am 09.09. wurde das Haus von meinem Ex und mir zwangsversteigert. ....wie man sich da fühlt, brauche ich wohl nicht zu sagen....
Die miesen, auf die wir sitzenbleiben belaufen sich auf ca. 100.000 € zusätzlich für meinen Ex. noch mal so viel für ein Geschäftskredit. Die Misere begann als unsere Bank uns vor einem halben Jahr "weiterverkauft" hat. Aber wahrscheinlich wäre es auch so passiert.
Meine Frage jetzt: wie geht es weiter?
Von meinem kleinen Einkommen kann ich natürlich nichts zahlen, und will es aucheigentlich nicht.
Ich habe vier Kinder.
25 Student, 24 Student, beide wohnen nicht mehr bei mir. 19 in der Ausbildung, und 14 Schüler, Ich bekomme keinen Ehegattenunterhalt nur Unterhalt für die Jüngste.
Im Moment kann ich noch im Haus wohnen bleiben. Aber der neue Hauseigentümer hat für meine Verhältnisse zu hohe Mietkostenvorstellungen.
Mein Einkommen beträgt aus einer selbständigen Tätigkeit im Jahr ca. 10.000€ +/- und 400 € aus einer Nebentätigkeit.
Soll ich schon mal zu einer Schuldenberatung gehen oder erstmal abwarten wie sich die Bank verhält bezüglich der Restschulden. Achso, blöderweise bin ich auch noch in einer Bürgschaft von meinem Ex drin. Betrag 32.000 €. Wie komme ich da raus????
Ich möchte ja den Kopf nicht in den Sand stecken, aber die Sache geht mir ganz arg an die Nerven.

Danke fürs Lesen und vielleicht kann ich ja einen ganz guten Tipp erhalten.
Gruß

Aurelia
   
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Scarlett
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« Antworten #1 am: 12. September 2009, 16:14:32 »

100000 Miese für den Ex???? Ist das ein Kredit, den er allein unterschrieben hat??? Wenn beide im Grundbuch standen, ist es wahrscheinlich, dass auch beide den Kredit unterschrieben haben.

Aus der Bürgschaft kommt man wahrscheinlich nicht raus.

Ein Termin bei einer Beratungsstelle ist sicher nicht verkehrt, wahrscheinlich wird die Bank aber schneller sein, als der Termin.

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aurelia
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« Antworten #2 am: 12. September 2009, 16:54:20 »

nein, ich habe für diesen Kredit nicht gebürgt."Nur" für das gemeinsame Haus, sowie den anderen Kredit.

Alles ganz schön sch... sad

Aurelia
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« Antworten #3 am: 12. September 2009, 18:37:24 »

Wenn man nicht im Kreditvertrag steht, haftet man auch nicht für die Schulden.

Wundert mich aber, wenn das ein gemeinsames Haus ist.

Man haftet nur für Bürgschaften und Kreditverträge, die man mit unterschrieben hat.
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