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Autor Thema: Zwangsverwaltung / Zwangsversteigerung  (Gelesen 542 mal)
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kieler
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« am: 21. August 2007, 19:37:50 »

Da wär doch noch einmal eine Frage - die eigentlich von meinem TH aufgeworfen wurde.
Mein Insolvenzverfahren ist seit 2005 abgeschlossen und ich befinde mich in der WVP.  Ich besitze zwei Immobilien , die zur Insolvenz durch den Insolvenzverwalter zunächst " eingezogen " wurden und nach ein paar Jahren (Verfahren begann bereits 2000) wieder an mich zurückübertragen wurden.  Nicht einmal die Mieteinnahmen aus meinem Elternhaus wollte der TH haben , da es sich dabei nicht um Einnahmen handelt , die gem der Abtretungserklärung abzutreten sind.  Nun sind natürlich Grundbucheintragungen vorhanden von 2 Banken , die sich bislang nie um irgendwas gekümmert haben.  Eine Immobilien war noch mit einem Nießbrauchrecht belastet , die andere steht auf einem Erbpachtgrundstück der Kirche die dann ja bei Verkäufen Mitspracherecht besitzt - somit war denen wohl alles zu kompliziert.  Nun hat eine Bank vor geraumer Zeit Ihre Rechte an eine ausländische Immobilienverwertungsgesellschaft verkauft und die haben sich nun einmal gekümmert und Zwangsversteigerung für das Haus auf dem Erbpachtgrundstück beantragt sowie Zwangsverwaltung.  Nun ist die Situation so , daß das Haus von meiner Ex-Frau und unseren gemeinsamen Kindern bislang mietfrei bewohnt wird.  Mein TH hat nun die Frage aufgeworfen ob nicht Möglichkeiten bestehen dieses Verfahren zu behindern bzw.  auszusetzen , da ich ja von Auflagen in der WVP gar nicht an Zahlungen an Gläubiger denken darf und somit die Möglichkeit eine Klärung herbeizuführen mir untersagt ist.  Mein TH sprach davon , daß es diese Situation ja auch gesetlich gar nicht vorgesehen ist , da ich ja nach einer Insolvenz gar kein Vermögen mehr haben sollte und deswegen hier auch nichts vorgesehen ist und schon allein diese Tatsache dafür spreche ggf.  etwas zu unternehmen.
Gibt es hier vielleicht schon irgendwie Erfahrungen zu dieser Thematik oder einen kleinen Tip.
Außerdem (auch wenn es hier nicht hingehört) weiß ich nicht so genau wie es jetzt mit der Zwangsverwaltung so von statten geht.  Muß meine Ex-Frau und meine Kinder das Haus jetzt räumen , da sie dort mietfrei wohnen oder wie wird in solchen Situationen verfahren ? Kann man mit legitimen Mitteln so ein Verfahren hinauszögern um denen etwas Luft zu verschaffen ?
Über ein paar Meinungen würde ich mich sehr freuen.

Einen schönen Abend wünscht

kieler
« Letzte Änderung: 16. Juni 2008, 16:55:55 von jafern » Gespeichert
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