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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:47:07 *
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Autor Thema: Zwangsverwaltung eines Insolvenzobjektes  (Gelesen 461 mal)
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Stadtfuchs
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« am: 20. November 2010, 10:56:17 »

Hallo,

wir haben heute ein Schreiben erhalten unter anderem vom Insolvenzgericht, das nun eine Zwangsverwalterin über das ehemalige stillgelegte Gewerbeobjekt eingesetzt wird.

In diesem Schreiben steht ja bereits dabei, das diese Person dann für eine ordnungsgemässe Bewirtschaftung und Verwaltung des Grundbesitzes zuständig ist.

Unter anderem ist diese dann auch für die Versicherungen zuständig, wo ich ehrlich gesagt ganz froh drüber bin weil wie hätten wir dieses Objekt denn versichern sollen :-(

Okay, da das ganze irgendwann versteigert wird, würde mich interessieren was da noch als nächstes kommt oder ob dies dann der letzte Schritt vor der eigentlichen Versteigerung ist ?

Sollen wir dies mit der zwangsverwaltung jetzt positiv sehen ? Dies wurde im übrigen von der Bank ( Hauptgläubiger ) beantragt.

Für Antworten allgemein rund um dieses Thema wäre ich sehr dankbar :-)

Ach ja noch etwas, seit einiger Zeit steht das kaputte Auto meines Schwiegersohnes in spe auf dem Grundstück in einer Garage..... und in dem Schreiben der Verwalterin steht das mit der Beschlagnahme des Grundstücks es untersagt ist, Gegenstände dies ich auf dem Grundstück befinden zu entfernen etc....gilt dies auch für das Auto das nicht mal uns gehört ???

Bitte um Hilfe.

herzlichen Dank :-))
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Stadtfuchs
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« Antworten #1 am: 20. November 2010, 12:31:43 »

ach ja noch was bezüglich dieses Autos, das ja uns nicht gehört.... sollten die Eltern des Freundes meiner Tochter das Auto aus dem Grundstück entfernen oder ist das kein Problem für uns wenn das Auto dort steht obwohl es uns nicht gehört.... ich meine wegen der zwangsverwalterin... nicht das die sagt, okay, das Auto ist hier und darf nun nicht mehr von dort entfernt werden etc..... Bitte um schnelle Hilfe, da der Termin kommenden Mittwoch ist und ich dies weitergeben muss damit das Auto dann evtl. weg kommt...

Danke für eure Hilfe.

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paps
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« Antworten #2 am: 21. November 2010, 17:46:06 »

Da sicherlich Eigentumsnachweise vorhanden sind, sehe ich in der Entfernung kein Problem.
Informieren Sie abr die Zwangsverwalterin darüber, dass das fremde Auto noch bis vor kurzem auf dem Grundstück stand.

Die Zwangsverwaltung wird aber nur dann Versicherungsbeiträge zahlen können, wenn Einnahmen da sind.
Anderen Falls müßte dies die Gläubigerin tun.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Stadtfuchs
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« Antworten #3 am: 27. November 2010, 16:02:07 »

Hallo,
erstmal danke für die Antwort  :-)

Ja, die Verwalterin war bereits da und hat sich soweit alles angesehen usw..... ist alles kein problem, sei es das Auto etc... Versicherungen sind seitens der Bank vorhanden - ergo bleibt da nichts an uns hängen, zum Glück...

Bleibt nur die Frage, da dies ja alles der Weg zur Versteigerung ist, wann denn diese sein könnte.... ich denke Mitte , Ende nächsten Jahres, das Verfahren läuft seit Juni 09.

Wollt auch noch ein grosses Kompliment an die Seite hier aussprechen - hier wird einem echt noch geholfen, herzlichen Dank dafür und... weiter so :-)))

LG
Stadtfuchs
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