Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 11:47
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:47:11 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Zwangsverwaltung/versteigerung  (Gelesen 238 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
pinguin48
Grünschnabel
**

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 43

Danke
-von Ihnen: 37
-an Sie: 0



« am: 04. Januar 2011, 17:50:51 »

Hallo

Ich bin seit Januar 2010 in PI wegen einer "Schrottimobilie".

Nun hat der Gläubiger (Commerzbank) am 21.12 10 die Zwangsversteigerung/verwaltung bei Gericht beantragt. Mieteinnahmen fließen seit Eröffnung meinem IV zu.(Vom Sozialamt ,da Mieter sonst nicht zahlt)

Dieser gab nun die Immobilie aus der Masse frei.

Nun meine Frage Das kostet doch alles Geld woraus wird dieses bezahlt ? Ich habe pfändbares Einkommen (monatlich werden  ca. 370 € gepfändet. dntknw

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Lg Pinguin 48


 
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #1 am: 05. Januar 2011, 10:05:27 »

Zwangsversteigerung:
Gebühren / Kosten welche nach Versteigerung anfallen. (Grunderwerbssteuer, Notarkosten...) müssen vom neuen Eigentümer getragen werden. Deckt der Ertrag der Zwangsversteigerung nicht die kompletten Schulden, so kann die Bank diesen Restbetrag von Ihnen einfordern, da das Grundbuch für den "neuen" Eigentümer Schuldfrei gemacht wird.

Zwangsverwaltung:
Die Kosten für die Anordnung und den Beitritt zum Verfahren belaufen sich unabhängig vom Geschäftswert weiterhin auf 50 EUR (Nr. 2220 Kostenverzeichnis) und sind vom jeweiligen Antragsteller als Vorschuss zu zahlen.

Die Verfahrensgebühr hat der Zwangsverwalter aus den Erträgen der Verwaltung zu Lasten der Masse zu entrichten.  Dabei bemisst sich der Geschäftswert nach dem Gesamtwert der Jahreseinkünfte der Zwangsverwaltung. Maßgeblich sind die tatsächlichen Bruttoeinnahmen vor Abzug der Auslagen.


« Letzte Änderung: 05. Januar 2011, 10:19:26 von Fallera » Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2618 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz