verena ich habe dir doch schon dasselbe wie deine Anwältin gesagt.
Die angelaufenen Forderungen der SÜWAG gehen in die Insolvenz.......warum ?.....weil es eine Insolvenzforderung ist da diese Forderungen schon VOR Eröffnung bestanden.
Und
auf gar keinen Fall irgendetwas nachzahlen.....auch nicht in Raten.Was der Th sagt ist Nonsens.
Du darfst nichts mehr zahlen....ausser die aktuellen Abschläge. Ich rede hier nur von den Beträgen vor der Insolvenz.
Ich kanns nur noch einmal betonen.
Reicht Dir das jetzt als Info ?
Auch wenn die SÜWAG nicht alles anmeldet kann es Dir egal sein....die Gesamtschulden fallen unter die RSB. Egal ob korrekt angemeldet oder gar nicht.
Kannst Deine Anwältin noch 10x fragen. Die sagt dir auch 10x das Gleiche.....