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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:51:07 *
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Autor Thema: abschlussrechnung vor der Inso TH anderer Meinung wie Anwältin was jetzt``  (Gelesen 374 mal)
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« am: 19. Oktober 2009, 12:10:56 »

hallo hätte grund zur freude meine inso ist eroeffnet seit 10tagen wink

trotzdem habe ich immer noch ein riesen problem mit meinem Anbieter fuer Heizung!
Hatte da frueher auch Haushaltstrom wechselte im märz nachzahlung von 756Euro das ging auch mit in die Inso Forderung"
Seitdem nur drohbriefe usw. Abschläge werden auf Forderungen umgebucht hin und her zum kotzen fuchsteufelswild
Seit August habe ich eine kdnr mit Abschlussrechnung bekommen die ist auch vor der inso.450Euro nachzuzahlen kein wunder wenn man abschläge falscht umbucht!
Heute morgen sagt meine TH das ich die Jahreschluss rechnung zu zahlen habe!! Soll ne Rate mit denen Vereinbarenbitte wie ?? 450??
habe direkt meine Rechtsanwältin angerufen die sagte das stimmt nicht  das ist alles mit in der inso... vesucht das zu klären was soll ich jetzt machen was meint ihr was das unternehmen anmeldet bei der TH!!
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« Antworten #1 am: 19. Oktober 2009, 12:32:39 »

Naja ich weiss nur soviel das alle Verbindlichkeiten vor Eröffnung der Inso da mit rein gehen da Insolvenzforderungen.

Egal ob von Ihnen angemeldet oder nicht.

Mit Zahlungen von rückständigen Beträgen wäre ich jetzt äusserst vorsichtig mit dem Hintergrund der Gläubigerbegünstigung was fatal für Sie und Ihr Verfahren sein könnte.....also auch Vorsicht mit dem was der Th sagt.

Ich weiss nicht ob Sie da einfach ne Ratenvereinbarung machen können...hab da meine Bedenken

« Letzte Änderung: 19. Oktober 2009, 12:46:50 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #2 am: 19. Oktober 2009, 12:41:00 »

Hallo erstmal danke fuer die schnelle antwort!!
also bist du auch der meinnug wie meine anwältin fuer insolvenzrecht 10jahre erfahrung auf dem gebiet" !?`
was soll ich sagen ich muss monatlich meineabschläge zahlen von 200Euro fuer die heizung, glaub mir am liebsten wuerde ich wechseln ab das gehgt soo schlecht habe thermoheizung mit 13cent! wen nich koennte wuerde ich die doofkoeppe schon längst wechseln!! dntknw
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« Antworten #3 am: 19. Oktober 2009, 12:45:27 »

Hi, die neuen Abschläge nach Eröffnung musst Du selbstverständlich zahlen. Das ist klar.

Nur was bis vor Eröffnung angelaufen ist nicht mehr. Lass die ruhig drohen. Mehr bleibt denen nicht.

Das mit der Nachtspeicherheizung kenne ich. Komme auch nicht aus meinem Liefervertrag raus deswegen.

Ich habe jetzt den Nachtstrom separat gekündigt .
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2009, 12:55:17 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 19. Oktober 2009, 12:59:20 »

das ist doch eine schei**e oder ``??
 Aber bitte wie kommt dann die TH darauf  oder hat sie es vielleicht falsch verstanden`` FAkt ist die summe muss mir rein ??jahresabrechnung von august bekommwen im spetember eroeffnet am 02.10
lg verena
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« Antworten #4 am: 19. Oktober 2009, 12:59:20 »



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« Antworten #5 am: 19. Oktober 2009, 13:30:35 »

Jahresabrechnung geht mit in die Inso......

Aber ab Oktober musst Du die neuen Abschläge aber zahlen....!!!!!

Mach Dir auch mal Gedanken wegen nem neuen Konto und der Lastschriften usw.....denke mal darüber bist du schon Informiert aus dem Forum hier....
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2009, 13:34:02 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 19. Oktober 2009, 14:16:34 »

danke !!! aber ich verstehe nicht warum das die TH nicht wusste vielleicht hat sie es nur falsch verstanden gruebel
ähmm kurze frage was meinte sie den mit muss mal schauen was die anmelden bei der tabelle. abe die ganze forderung incl nachzahlung aktuell geht doch rein

mfg
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« Antworten #7 am: 19. Oktober 2009, 14:22:58 »

Die Th`s wissen alles und nix....die wollen nur eines...GELD

Die Rechnung an den Th weiterleiten und auch den Stromanbieter von der Inso informieren bzw. auf den Th verweisen.

Es geht alles rein vor Eröffnung des Verfahrens.

Ich habs auch so gemacht.

Alle Verbindlichkeiten (egal ob Rückstände , sonstige Schulden usw ) die vor Eröffnung bestanden sind Insolvenzforderungen und fallen auch unter die RSB.

Auch diejenigen die vieleicht vergessen wurden.

So ist mein derzeitiger Wissensstand.

Lassen Sie diese Sache doch unter denen ausmachen.

« Letzte Änderung: 19. Oktober 2009, 14:36:49 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #8 am: 19. Oktober 2009, 14:53:24 »

mir bleibt ja leider nichts anderes uebrig als warten !!!
das problem ich habe fuer die summe ja einen vollstreckungschutz stand kurz vorm abklemmen..habe vom gericht vorläufigen schutz bekommen.
Der Stromanbieter wurd bereits angeschriebem vom TH mir geht es nur darum das wir weiter beliefert werden von Anbiieter das die mir nichts abklemmen und die TH hat heute morgen noch gesagt die abrechungssumme zählt nicht dazu. da wir einem schon anderes... vielleicht hat sie mich auch nur falsch verstanden!! rougi
ich denke meine anwältin muss es wissen die sagte ich darf nichts mehr ausser der Abschläge zahlen!!

was ist den mit der Tabelle und anmelden was ist den wenn die das nicht mit darein tun?? die nachzahlung meine ich..
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« Antworten #9 am: 19. Oktober 2009, 15:13:44 »

Hallo , das habe ich von der  Anwältin per email bekommen was heisst das genau``??
 Von ihrem Mann die komplette, vor der Eröffnung angelaufene Forderung der SÜWAG als sog Insolvenzforderung Berücksichtigung finden muss. In welcher Höhe die SÜWAG ihre Forderung dann tatsächlich zur Insolvenztabelle anmeldet, bleibt abzuwarten, ebenso, ob die Forderung vom Treuhänder anerkannt wird. Für Sie bedeutet die Eröffnung des Verfahrens aber auf alle Fälle, dass vor Eröffnung entstandene Forderungen der SÜWAG nicht mehr von Ihnen bedient werden müssen und – in Hinblick auf die gleichmäßige Gläubigerbefriedigung – nicht einmal mehr dürfen.
das meine ich mit der Tabelle!! auch wenn die nicht alles anmeldeb was heisst das fuer uns danke
 
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« Antworten #10 am: 20. Oktober 2009, 06:53:08 »

verena ich habe dir doch schon dasselbe wie deine Anwältin gesagt.

Die angelaufenen Forderungen der SÜWAG gehen in die Insolvenz.......warum ?.....weil es eine Insolvenzforderung ist da diese Forderungen schon VOR Eröffnung bestanden.

Und auf gar keinen Fall irgendetwas nachzahlen.....auch nicht in Raten.Was der Th sagt ist Nonsens.

Du darfst nichts mehr zahlen....ausser die aktuellen Abschläge. Ich rede hier nur von den Beträgen vor der Insolvenz.

Ich kanns nur noch einmal betonen.

Reicht Dir das jetzt als Info ?

Auch wenn die SÜWAG nicht alles anmeldet kann es Dir egal sein....die Gesamtschulden fallen unter die RSB. Egal ob korrekt angemeldet oder gar nicht.
 
Kannst Deine Anwältin noch 10x fragen. Die sagt dir auch 10x das Gleiche..... wink
« Letzte Änderung: 20. Oktober 2009, 07:06:29 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #11 am: 20. Oktober 2009, 10:01:16 »

Wenn ich das richtig verstehe, liegt hier ein ganz anderes Problem vor. Verrechnet hier die SDÜWAG Altschulden mit aktuellen Zahlungen, anstatt sie dafür zu verbuchen wofür sie bestimmt sind, nämlich als Abschlagzahlungen?
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verena29
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« Antworten #12 am: 20. Oktober 2009, 10:39:38 »

Hallo ,ja das stimmt , habe mit der anwöltin telefoniert die hat mir alles genauso erklärt wie hier im Forum erstmal danke liebes Forum!!
Aber ich war gestern schon etwas verwirrt das die TH so aussagen machen kann!!
 
Ja richtig die haben meine abschläge fuer die Heizung auf die offene forderung die jetzt im insolvenz ist verbucht !! Deswegen ist meine jahresnachzahlung im august soo hoch!
ich muss der TH mirgen konto auszüge faxen, das ich auch deutlich geschrieben habe Abschlag für juni juli usw und keine Rate für Forderung.

Auch das mit der Tabelle habe ic jetzt verstanden die wollen nach der RSB noch was haben..
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