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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:52:04 *
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Autor Thema: Änderung der Pfändungssätze  (Gelesen 1846 mal)
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prada878
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« am: 08. Februar 2007, 16:08:08 »

hat jemand informationen ob der gesetztgeber die pfändungssätze wirklich auf den sozialhilfesatz senkt?

ich hatte das zwar vor längerer zeit schonmal generell angesprochen. nichts desto trotz wäre das mit sicherheit für den ein oder anderen ein \"todesstoss\"...

geht das überhaupt rechtlich so ohne weiteres???
ich meine wenn jemand arbeitet. kann man dann soviel geld demjenigen abnehmen??? ist das wirklich rechtens???

danke für antworten & meinungen[addsig]
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paps
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« Antworten #1 am: 08. Februar 2007, 22:35:03 »

ähm?

Meine persönliche, unbedeutende Meinung ist, dass eine Herabsetzung nicht stattfinden wird.

Woher haben Sie diese Aussage?[addsig]
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« Antworten #2 am: 09. Februar 2007, 10:43:26 »

m Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 3 vom 07.02.2007 hat das Bundesministerium der Justiz bekanntgegeben, dass \"die unpfändbaren Beträge nach § 850c Abs. 2 Satz der Zivilprozessordnung ... für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2009 unverändert\" bleiben.[addsig]
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prada878
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« Antworten #3 am: 12. Februar 2007, 13:07:15 »

danke das ist doch mal ne gute nachricht...

rigendwie passt paps richtig gut... ;-) [addsig]
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diehier
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« Antworten #4 am: 12. Februar 2007, 16:05:34 »

Zitat:
m Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 3 vom 07.02.2007 hat das Bundesministerium der Justiz bekanntgegeben, dass \"die unpfändbaren Beträge nach § 850c Abs. 2 Satz der Zivilprozessordnung ... für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2009 unverändert\" bleiben.


hab ich was verpasst? wird es neue pfändungsgrenzen ab dem 1.7.07 geben? wenn ja: gibt es schon infos wohin die pfändungsgrenzen verschoben werden?[addsig]
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« Antworten #4 am: 12. Februar 2007, 16:05:34 »



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paps
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« Antworten #5 am: 12. Februar 2007, 20:23:34 »

es wird eben keine Änderungen zur jetzt gültigen Tabelle geben, das ist ehr ein Nachteil, bei den steigenden Ausgaben.[addsig]
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