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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:52:15 *
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Autor Thema: Änderung des Einkommes der Unthaltspflichtigen Ehefrau  (Gelesen 323 mal)
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Tommmmy
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« am: 01. Dezember 2010, 07:36:49 »

Hallo zusammen,
meine Frau wird mir noch zu 50% als Unterhaltspflichtig angerechnet. Wurde vor knapp 2 Jahren vom Gericht unter Berücksichtigung ihres Einkommens so entschieden.
Damals wollte mein TH von mir die Lohnnachweise meiner Frau.
Nun hat sie ihre Teilzeitarbeit aufgestockt und verdient natürlich mehr.

- Muss / sollte ich dieses meinem TH direkt mitteilen?
- Einmal jährlich kommt die Anfrage ob sich bei mir was geändert hat? Muss / sollte
  ich dieses meinem TH dann mitteilen?
- Oder kann ich warten bis er gezielt nach Einkommensnachweisen meiner Frau
  fragt?

Danke Grüße
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Fallera
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« Antworten #1 am: 01. Dezember 2010, 07:45:54 »

Muss / sollte ich dieses meinem TH direkt mitteilen?
- Nein! Das Einkommen der Frau muss nicht mitgeteilt werden!
Außer dies wurde im damaligen Gerichtsbeschluss festgehalten, dass Änderungen der Einkommensverhältnisse des Ehepartners mitgeteilt werden müssen.

Einmal jährlich kommt die Anfrage ob sich bei mir was geändert hat? Muss / sollte ich dieses meinem TH dann mitteilen?
- Ob sich bei IHNEN etwas geändert hat, nicht bei Ihrer Frau!

Oder kann ich warten bis er gezielt nach Einkommensnachweisen meiner Frau
fragt?
- Wenn der TH der Meinung ist, dass Ihre Frau nun ganz rausgenommen werden sollte, so muss er einen erneuten Antrag beim Gericht stellen!
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2010, 08:37:47 von Fallera » Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Tommmmy
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« Antworten #2 am: 01. Dezember 2010, 12:01:18 »

Das hörtz sich ja mal soweit gut an. Will auch sicher nichts wirklich verheimlichen bzw. was riskieren Richtung RSB, aber mir hatte vor Jahren auch keiner von sich gesagt, dass ich meiner Frau zur hälfte anrechenen lassen kann - auuser natürlich aus diesem super Forum!!!

Frage: Woher weis den dann ein TH ob eine Ehefrau als Unterhaltspflichtig (komplett oder teilweise) in Frage kommt?


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Fallera
Moderator
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« Antworten #3 am: 01. Dezember 2010, 12:12:20 »

Naja Grundsätzlich können sie Ihre Frau sogar VOLL anrechnen lassen! Solange bis eben ein Gerichtsbeschluss (und nicht der TH) etwas anderes entscheidet!

Zu Ihrer Frage: In dem er die Überprüfung der Einkommensverhältnisse bzw. der Berücksichtigung als unterhaltsberechtigter Person beim Gericht beantragt.

http://www.f-sb.de/service_ratgeber/faq/unterhaltsberechtigte.htm

Ein ganz nützlicher Link wie ich finde.
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2010, 12:17:07 von Fallera » Gespeichert

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