Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:52:29 *
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Autor Thema: änderungsgrenze verändern lassen  (Gelesen 374 mal)
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knut1981
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« am: 30. April 2010, 17:38:59 »

hallo..

mir steht demnächst aus arbeitstechnischen gründen  eine wechsel an.. ich muss für meinen arbeitsgeber, bei dem ich schon über 10 jahre arbeite den lkw führerscheinmachen, da er am ende des jahres andere fahrzeuge bekommt die mit der klasse B nicht mehr gefahren werden können / dürfen.

Da ich in der Insolvenz bin, habe ich gedacht das ich mich bei gericht oder insolvenzbtreuer auf paragraph 850 f der ZPO berufe in dem steht ja folgende

"§ 850f Änderung des unpfändbaren Betrages
(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn

a)
    der Schuldner nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen entsprechend der Anlage zu diesem Gesetz (zu § 850c) der notwendige Lebensunterhalt im Sinne des Dritten und Elften Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für sich und für die Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat, nicht gedeckt ist,
b)
    besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen oder

c)
    der besondere Umfang der gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners, insbesondere die Zahl der Unterhaltsberechtigten, dies erfordern
"
Zitat ende. Also  C für mich in frage..

Wer kann mir das ob die chance dafür gut stehen und bei wem ich das am besten machen? nicht das sich jemand hintergangen fühlt...

Oder sollte ich mich direkt ans arbeitsamt wenden? das die mir den evtl zahlen damit ich weiterhion arbeiten gehen kann und etwas für mein schuldenabbau tun kann

Liebe grüsse
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paps
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« Antworten #1 am: 30. April 2010, 20:12:39 »

Wieso müssen Sie den FüS privat bezahlen?

Wäre es nicht Sache des Arbeitgebers, diesen zu zahlen, wenn er veränderte Bedingungen für die Erfüllung des Arbeistvertrages schafft?

Mit einem Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrages werden sie wenig Chancen auf Erfolg haben.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
ThoFa
weiß was
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WWW
« Antworten #2 am: 30. April 2010, 21:21:50 »

Hallo,

wenn Sie einen Antrag stellen, dann ans Gericht. Ganz sooo schlecht wie Paps sehe ich die Chancen nicht. Und versuchen kann man es ja. Zudem würde ich durchaus auch mal bei der Arbeitsagentur nachfragen.

MfG

ThoFa
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knut1981
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« Antworten #3 am: 01. Mai 2010, 08:58:05 »

Mein Abteilungsleiter hat direkt NEIN gesagt.. am 5.5 habe ich termin bei der Arbeittsagentur.. betriebsrat habe ich schon angefragt,, die hat wohl mit dem geschäftsführer geredet und der will jetzt mal schauen wer noch betroffen ist und sich dann melden
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