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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:52:39 *
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Autor Thema: Ärger mit 0² und Inkassobüro - jetzt schon beim Amtsgericht  (Gelesen 1640 mal)
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Tigremonster
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« am: 07. Dezember 2006, 18:35:01 »

Hallo kurz zur Faktenlage:

Meine Freundin hatte einen Partnerhandyvertrag also 2 Handy bei 0². Über fast 4 Jahre. Vor einenm Jahr ging ein Handy kaputt. Diesen Sommer das zweite.
So dass eigentlich nur noch Grundgebühren aufliefen.

Dann kam es zum Zahlungsverzug. Schließlich zur Kündigung.

Meine Freundin schrieb mehrfach 0² an was noch zu zahlen ist. Aber statt einer Antwort kanm ein Schreiben eines Inkassobüros.

Dieser wurde wiedersprochen da 0² ja eigentlich verpflichtet ist eine Schlussabrechnung zu machen. Was aus diesem Inkassobüro schreiben überhaupt nicht hervor guing.

Wie gesagt, es ging nie darum dass wir nicht zahlen wollten. Wir wollten nur die exate Summe sehen. Was 02 nie schickte.

Nach dem Widerspruch vom Inkasso Büro kam ein Vollstreckungsbescheid - ohne vorherigen Mahnbescheid, als wir nachweisbar im Urlaub waren. Unser Widerspruch, wir dachten Einlieferung Poststempel zählt kam dann 1 Tag beim Gericht deshalb zu spät.

Das Amtsgericht leht - ohne inhaltlich zu prüfen - unseren Widerspruch ab. Was können wir tun ?

Es kann doch wohl nicht wahr sein das wir jetzt alle möglichen Gebühren usw. zahlen sollen und immer noch keine exakte Rechnungsaufstellung von 0² haben.

Wer kann helfen ?

Sollten wir plusminus uud diverse Verbraucherschutzsendungen einschalten ?

Bitte helft uns.

Danke


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paps
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« Antworten #1 am: 08. Dezember 2006, 17:21:50 »

Vielleicht hilft dass noch, wenn der Ablehnungsbescheid noch nicht allzu lange her ist.:

Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Aktenzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den Vollstreckungsbescheid vom ____________ Einspruch ein. Des Weiteren beantrage ich, mir wegen Versäumung der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen.

Begründung:

Ich war wegen einer Auslandsreise vom __________ bis ___________ nicht an meinem Wohnsitz erreichbar. Die entsprechnden Nachweise sind diesem Schreiben beigefügt. Es war mir deshalb nicht möglich, innerhalb der gesetzten Frist Einspruch einzulegen, so dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geboten ist.

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
[addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
ThoFa
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« Antworten #2 am: 08. Dezember 2006, 23:19:38 »

Hallo,

vielleicht auch nochmals die Post durchschauen. Ich garantiere Ihnen, dass kein Vollstreckungsbescheid gekommen wäre, wenn nicht vorher ein Mahnbescheid erging.

MfG

ThoFa
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ThoFa
weiß was
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« Antworten #3 am: 08. Dezember 2006, 23:22:57 »

P.S.:

Und achten Sie darauf, dass Sie - wie Paps schrieb - Einspruch einlegen und nicht Widerspruch erheben. Zudem sollte die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt werden.

MfG

ThoFa
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