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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 21. November 2008, 14:58:00 *
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Autor Thema: Ärger mit dem Insolvenzverwalter  (Gelesen 333 mal)
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Zwiebel
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« am: 04. September 2008, 23:13:05 »


Hallo,

ich bin seit  April 2006 in der Verbraucherinsolvenz, bemühe mich sehr keine Fehler zu machen die meine Insolvenz gefährden könnten.

Ich bin scheinbar der Einbildung erlegen, mich bei Fragen der Inso betreffend an meinen TH wenden zu können. Dieser ist mit drei Kanzleien so beschäftigt, das er sich keine Zeit für mich nehmen kann.

Bei der letzten Lohnabrechnung hat es Probleme gegeben, es wurde Geld für den TH abgezogen, obwohl dies nach meiner Rechnung nicht gerechtfertigt  war (Urlaubsgeld)!?

Die Lohnbuchhaltung hat eine neue Mitarbeiterin!

Ich habe mich also vertrauensvoll an den TH gewandt, bin auch der Bitte gefolgt die Abrechnung an ihn zu faxen. Leider bekomme ich keine Antwort, auch meine Anrufe werden zwischenzeitlich als lästig bezeichnet.
Es wird eine neue Abrechnung geben, und wenn die Abzüge jetzt regelmäßig  folgen, muss ich mir etwas einfallen lassen, sonst bin ich wieder da wo ich angefangen habe.
Wohin kann ich mich bei Fragen also wenden?

Ich habe Angst, wer weiß wo ich mir Hilfe holen kann?

Zwiebel
 
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paps
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« Antworten #1 am: 05. September 2008, 00:44:27 »

Nun als erstes ist der AG Ihnen gegenüber verpflichtet, seiner Obligenheit der Bezahlung ihrer Tätigkeit in vollem Umfang nachzukommne.
Er hat also einen zuviel gezahlten Betrag an den TH/IV an Sie auszuzahlen.

Vielleicht verdeutlichen Sie das Problem mal in Zahlen.

Grundsätzlich besteht ein Anspruch ihrerseits auf korrekte Lohn-/Gehaltszahlung.
Notfalls Durchsetzbar über das Arbeitsgericht, aber nicht über den TH/IV.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Zwiebel
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« Antworten #2 am: 05. September 2008, 08:58:11 »


In Zahlen würde das bedeuten, 1980,40 €  Netto
Hiervon wären Spesen von           262,81 €  für den Zahlmonat
und                                                           23,51 € vom Vormonat
dann hat es noch Urlaubsgeld       182,00 € gegeben ( hier habe ich im Internet gelesen,dass dies in der Regel nicht pfändbar ist, soweit es das Maß des
Üblichen nicht überschreitet?! Dann sind noch Überstunden von 310,45 € drin enthalten, da sind die Aussagen sehr unterschiedlich, gelesen habe ich 50% werden angerechnet, mein TH sagt dies stimmt nicht.

Es sind zwei Kinder zu berücksichtigen, und vom Lohn sind 67,05 € gepfändet worden, da wäre man von einem Brutto von 1739,99 € ausgegangen, wieso?
Ich wollte nur verstehen, wollte es nachvollziehen können. Es muss doch eine feste Regelung geben!?
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 05. September 2008, 10:31:23 »

Hallo,

es gibt feste Regeln, nur legt die jeder anders aus.  wink

Also Urlaubsgeld ist i.d.R. nicht pfändbar (§ 850a 2. ZPO)

Und Überstunden sind zur Hälfte pfändbar (§850a 1. ZPO).

Dagegen kann sich auch Ihr TH nicht wehren, so gern er es sicher möchte. Für die Abrechnung ist Ihr AG zuständig, treten Sie dem auf die Füße.

MfG

ThoFa
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 05. September 2008, 10:31:23 »


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Zwiebel
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« Antworten #4 am: 05. September 2008, 20:47:28 »

Hallo,

dann wäre die Rechnung:

   1940,80 €  Nettolohn
-    182,00 €  Urlaubsgeld
-    286,32 €  Spesen
-    167,73 €  = 50% der Überstunden summe

= 1304,75 € bereinigtes Nettoeinkommen

Ist die Rechnung so richtig?

Würde dann unter dem Strich bedeuten, hier wurde Geld von einem nicht pfändbaren Einkommen an den TH überwiesen?

Meine Anfrage an das Lohnbüro war, "Wir haben hier ein spezielles Programm, das errechnet das , und das täuscht sich nicht!"

Was mache ich gegen soviel Ignoranz?

Mfg

Zwiebel
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« Antworten #5 am: 08. September 2008, 13:59:04 »

Das Programm ist aber nur so gut wie sein Bediener  cool
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