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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:53:16 *
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Autor Thema: Ärger mit neuem Mietvertrag/Vermieter  (Gelesen 667 mal)
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hitman71
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« am: 15. Juli 2009, 14:50:02 »

Hallo Zusammen,

ich habe da mal einige Fragen.
Ich weiss nicht ob das hierhin passt. Wenn nicht, bitte in das entsprechende Unterforum verschieben.

Ich befinde mich zu Zeit in der WHV. Es sind noch ziemlich genau 3 Jahre bis zur RB. Ich bin nicht verheiratet, lebe aber mit meiner Freundin und unseren 3 gemeinsamen Kindern zusammen in einer Wohnung.
Nun ist es so, dass unser Vermieter wieder selber die Wohnung beziehen möchte und wir daher raus müssen.

Wir haben ein Haus zur Miete in unserer Nähe gefunden und haben dort auch schon einen Mietvertrag unterschrieben.

Ich habe in den Gesprächen allerdings nicht erwähnt, dass ich Insolvent bin. Allerdings hat der Vermieter auch nichts dahingehend gefragt. Ich musste auch keine Selbstauskunft ausfüllen. Für Ihn war es nur wichtig, dass ich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe. Er wollte auch die Daten von meinem Vormieter haben. Diese habe ich Ihm auch gegeben. Aber angerufen hat er da nicht.

Nun hat er aber wohl doch Einkünfte (Schufa) eingeholt und dadurch von meiner Insolvenz erfahren. Er ist deswegen ziemlich sauer.

Meine Fragen lauten nun:

Bin ich verpflichtet, von vorneherein anzugeben, dass ich mich in der Insolvenz befinde?

Kann er von unserem Mietvertrag zurücktreten bzw. kündigen, aufgrund der nicht gemachten Angabe? (gem. des Mietvertrages (Standart Mietvertrag von Haus und Grund) ist eine fristlose Kündigung des Vertrages aus diesen Gründen möglich - so verstehe ich das jedenfalls)

Meiner Meinung nach bin ich nur auf Nachfrage verpflichtet das mit anzugeben. Bei meinem jetzigen Mieter musste ich sogar eine Selbstauskunft ausfüllen. Dort habe ich meine Insolvenz natürlich angegeben.

Und hätte er meinen jetzigen Vermieter angerufen, hätte er erfahren, dass ich meinen Verpflichtungen immer vorbildlich nachgekommen bin!

Da ich erst am Freitag wieder zu Hause bin, wird das finale Gespräch mit dem Vermieter auch dann erst stattfinden. Daher wäre es schön, wenn Ihr mir den ein oder anderen Tip bis dahin geben könntet.

Viele Dank und viele Grüße

Hitman71


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makro
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« Antworten #1 am: 15. Juli 2009, 15:43:21 »

Aber du befindest dich doch nicht mehr in der Insolvenz sondern in der Wohlverhaltensperiode! Die Insolvenz ist doch abgeschlossen! Ich glaube nicht das man dieses dem Vermieter mitteilen muss! Deine Bonität ist doch eigentlich besser als bei jedem anderen! Sag doch deinem Vermieter das er sicher sein kann das du derzeit keine laufenden Kredite etc. hast. Besser kann es doch für einen Vermieter eigentlich nicht laufen!


und wenn es hilft und du einen guten Kontakt zu deinem jetzigen Vermieter hast, so biete doch an das die beiden mal miteinander telefonieren. Ich denke hier spielt einfach die Angst eine große Rolle.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2009, 16:06:28 von makro » Gespeichert
dobberstein
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« Antworten #2 am: 15. Juli 2009, 15:56:18 »

Ein kluger Vermieter sieht dies auch so. dito. pd
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pd
foxtra
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« Antworten #3 am: 15. Juli 2009, 16:46:56 »

@makro:  goodpost
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paps
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« Antworten #4 am: 23. Juli 2009, 21:31:06 »

goodpost

der rote Stern rechts oben hätte es sicherlich auch getan ? .
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 23. Juli 2009, 21:31:06 »



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foxtra
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« Antworten #5 am: 24. Juli 2009, 07:47:32 »

Klar, paps (Willkommen zurück aus dem Urlaub  wink), aber das smiley ist schöner  cheesy
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