Hi,
es ist einzig und allein Sache und Ermessen des TH`s wie er verfährt. Üblicherweise ist er verpflichtet deinen Arbeitgeber zu informieren da dieser Drittschuldner ist und die pfändbaren Beträge ausrechen und direkt an den TH überweisen muss.
Der Arbeitgeber ist auch für die Richtigkeit seines Handelns verantwortlich.
Aber in Absprache mit den Treuhänder kann er auch darauf Rücksicht nehmen das Du evtl. Ärger bekommst und das anders gestalten.....z.B. so wie ihr es bislang gemacht habt.
Ein Recht darauf hast du aber nicht.
Rede nochmal mit ihm. Was anderes kann ich dir nicht raten.
PS. Normalerweise unterliegen die Mitarbeiter der Personalabteilung dem Datenschutz. Also von dort aus dürfte nichts ans Tageslicht kommen.
Prinzipiell darf Dir wegen der Insolvenz aber nicht gekündigt werden....( werden schon nen andren Grund finden ......

)
Anders sieht es aber aus wenn Du einen Job ausübst der mit Geld zu tun hat oder eine besondere Vertrauensstellung ist.....dann könntest Du u.U. und je nach Sachlage auch entlassen werden.