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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:55:12 *
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Marion 47
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« am: 04. August 2009, 11:51:47 »

Hallo Mitstreiter,

habe jetzt seit 2 Monaten einen neun Job in einer gehobenen Stellung, bisher wurde meine insolvens beim Arbeitgeber nicht bekanntgegeben, ich habe mit dem Insolvensverwalter direkt abgerechnet(habe ihn meine Lohnabrechnung zugeschickt und er hat mir dann gesagt was ich zu überweisen habe).Jetzt sagt er das das Gericht das verlangt!!!!
Da ich es jetzt im neuen Betrieb auch sehr schwer habe wäre es sicherlich mein perönliches aus in dem Betrieb , weil es alle erfahren werden.
was kann ich tun meinen Insolvensverwalter zu überzeugen meine Insolvens beim arbeitgeber nicht anzuzeigen?????????????
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« Antworten #1 am: 04. August 2009, 14:16:15 »

Hi,

es ist einzig und allein Sache und Ermessen des TH`s wie er verfährt. Üblicherweise ist er verpflichtet deinen Arbeitgeber zu informieren da dieser Drittschuldner ist und die pfändbaren Beträge ausrechen und direkt an den TH überweisen muss.

Der Arbeitgeber ist auch für die Richtigkeit seines Handelns verantwortlich.

Aber in Absprache mit den Treuhänder kann er auch darauf Rücksicht nehmen das Du evtl. Ärger bekommst und das anders gestalten.....z.B. so wie ihr es bislang gemacht habt.

Ein Recht darauf hast du aber nicht.

Rede nochmal mit ihm. Was anderes kann ich dir nicht raten.

PS. Normalerweise unterliegen die Mitarbeiter der Personalabteilung dem Datenschutz. Also von dort aus dürfte nichts ans Tageslicht kommen.

Prinzipiell darf Dir wegen der Insolvenz aber nicht gekündigt werden....( werden schon nen andren Grund finden ...... fuchsteufelswild)

Anders sieht es aber aus wenn Du einen Job ausübst der mit Geld zu tun hat oder eine besondere Vertrauensstellung ist.....dann könntest Du u.U.  und je nach Sachlage auch entlassen werden.
« Letzte Änderung: 04. August 2009, 15:00:41 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #2 am: 04. August 2009, 15:12:41 »

PS. Normalerweise unterliegen die Mitarbeiter der Personalabteilung dem Datenschutz. Also von dort aus dürfte nichts ans Tageslicht kommen.


schön gesagt, in dem Betrieb weiss schon jeder wie hoch mein Gehalt ist  fuchsteufelswild da

die Personalakten  frei zugänglich  sind  fuchsteufelswild
wenn ich wieder arbeitslos werde bin ich gleich wieder Harz 4  , das ist ein scheiss,
habe meinen  Verwalter  nochmals kontaktiert und gebeten wie bisher zuverfahren zahle für den Aufwand auch gerne noch einpaar €, aber wieder arbeitslos werden ist für mich das schlimmste  cry
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« Antworten #3 am: 04. August 2009, 15:15:06 »

ps. habe in meinen Job nichts mit Geld zutun ,arbeite in der Produktion
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« Antworten #4 am: 04. August 2009, 15:17:01 »

und ich habe noch probezeit  , also daher braucht man sich noch nichteinmal einen Grund für die Kündigung anzugeben
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« Antworten #4 am: 04. August 2009, 15:17:01 »



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« Antworten #5 am: 04. August 2009, 15:21:11 »

Das mit den Personalakten dürfte auch den Bundesdatenschutzbeauftragten interesssieren....was ist denn das für eine Klitsche ?


Das Du in der Probezeit bist hast Du nicht erwähnt....das ist natürlich was anderes.... gruebel gruebel
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« Antworten #6 am: 04. August 2009, 15:32:47 »

was ist denn das für eine Klitsche ?

ich arbeite jetzt in Brandenburg, bin für die arbeit extra 500 km umgezogen
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« Antworten #7 am: 04. August 2009, 15:39:11 »

Hmmmmm......also gibts im Ossiland noch keinen Datenschutz..... smoke

Wollte nicht wissen wo du arbeitest sondern wie gross die Belegschaft ist...

Nun ja...dann wünsche ich Dir mal viel Erfolgt mit deinem TH und weiter alles Gute im Job.
« Letzte Änderung: 04. August 2009, 15:41:00 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #8 am: 04. August 2009, 15:55:13 »

Wollte nicht wissen wo du arbeitest sondern wie gross die Belegschaft ist...

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« Antworten #9 am: 04. August 2009, 16:01:04 »

Na dann haben die ja sicher auch nen Betriebsrat..... coffee

Egal....wichtiger ist das Du Dich mit deinem TH einigst wie das weitergehen soll mit der Abtretung.

Falls er nicht einlenkt wird er die Firma anschreiben.......denn er will ja Dein Geld

Das ist so sicher wie das berühmte "amen" in der KIrche.
« Letzte Änderung: 04. August 2009, 16:06:29 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #10 am: 04. August 2009, 16:46:55 »

Na dann haben die ja sicher auch nen Betriebsrat lollol lollol

ne kanste vergessen,

habe den TH nochmal per email angeschrieben ich lass mich mal überraschen was er schreibt ,er hat ja nichts davon wenn ich wieder arbeitslos  bin
werde dann mal berichten was wird
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« Antworten #11 am: 04. August 2009, 17:23:42 »

Na dann haben die ja sicher auch nen Betriebsrat   lollol lollol

ne kanste vergessen,


<  also doch ne Klitsche.....

per Email wird nix bringen...ich hab meist gefaxt.Kommt immer an.

Wie dem auch sei....halte uns mal auf dem Laufenden
« Letzte Änderung: 04. August 2009, 17:26:33 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #12 am: 07. August 2009, 16:03:39 »

[per Email wird nix bringen...ich hab meist gefaxt.Kommt immer an.
/b]

führst du deine Beträge auch selbst ab??

habe mein Arbeitsvertrag  mit der ersten Lohnabrechnung per  Einschreiben zum TH geschickt  natürlich mit entsprechenden brief wo ich drum bitte so weiter zuverfahren wie gehabt.
(habe ihn per email meine Lohnabrechnungen geschickt und den Pfändbaren betrag dan Überwiesen, habe ja immer das gleiche Gehalt)
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« Antworten #13 am: 11. August 2009, 15:33:31 »

Nein...der AG überweist direkt auf das Verfahrenskonto vom TH.
Den Rest bekomme ich dann.
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