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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:55:42 *
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Autor Thema: alte EKSt Vorauszahlungen  (Gelesen 421 mal)
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stevo141
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« am: 19. Februar 2010, 00:55:54 »

Hallo
mein Insoverf. wurde eröffnet am 17.07.2008; bin auch schon länger in der Wohlv.periode. Es handelt sich um eine Regelinssolvenz, mein Betrieb ist sofort nach Inso Eröffn. wieder freigegeben worden.
Jetzt bekomme ich den ersten Einkommenssteuerbescheid für das (Rest)-jahr 2008, so um die 260 € soll ich zahlen - ist ja auch alles ok, wenn da nicht noch draufstände, daß ich noch zusätzlich 172,50 Säumniszuschläge vom 10.03.08 für das 1.VJ 08, sowie 150,00 v. 10.06.08 für das 2. VJ.08
zu zahlen hätte, also nochmal 322,00 € extra.
Ich hoffe nicht, daß ich mich täusche, wenn ich mal behaupte, daß diese Kosten noch in meine Inso fallen; dementsprechend das FA dieses auch mit meinem Insoverw. abklären müßte.
Vielleicht weiß ja jemand was drüber.
Viele Grüße aus dem hohen Norden
stevo141
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« Antworten #1 am: 19. Februar 2010, 11:49:55 »

Sehe ich auch so.

Leider wird die ESt-Berechnung dadurch erschwert, dass es sich um eine Jahressteuer handelt. Gleichwohl ist sie auf die Zeiträume vor und nach Verfahrenseröffnung aufzuteilen.
Vorauszahlungen und Nebenleistungen für Zeiträume vor Eröffnung sollten also ebenfalls Insolvenzforderungen sein.

Insolvenzfälle sind mit der EDV des FA nicht immer händelbar. Vielleicht hat einer die manuelle Änderung des Bescheides versäumt. Einspruch schafft meist Abhilfe.
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stevo141
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« Antworten #2 am: 19. Februar 2010, 20:39:52 »

Danke für deine Antwort.
Die Frage ist jetzt wohl, wer hier Einspruch einlegen muß oder darf. Da sich die genannten Termine vor der Eröffnung befinden, dürfte der IV zuständig sein - oder doch ich selbst ?
Gruß
stevo
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 19. Februar 2010, 23:20:00 »

Hallo,

wenn Sie tatsächlich schon in der WVP sind, müssen Sie selber den Einspruch einlegen.

MfG

ThoFa
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