Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren und Chat
 
Benutzername:
Passwort:
Mittwoch, 07. Januar 2009 23:14
 Navigation
icon_home.gif Home
favoritos.gif Foren
tree-T.gif Forenregeln
tree-T.gif Schulden allgemein
tree-T.gif Prävention
tree-T.gif Insolvenzverfahren
tree-T.gif Wohlverhaltensperiode
tree-T.gif Forenübersicht
tree-L.gif Suche im Forum
page_white_text.gif Inhalte
tree-T.gif Thema Schulden
tree-T.gif Spezialbereiche
tree-T.gif Wörterbuch
tree-T.gif Web Links
tree-L.gif Pfändungstabelle
icon_poll.gif Infos
tree-T.gif Impressum
tree-T.gif FAQ
tree-T.gif Feedback
tree-T.gif Umfragen
tree-L.gif Suche im Portal
icon_community.gif Community
tree-T.gif Benutzer Anmeldung
tree-T.gif Benutzermenü
interdit Mitgliederliste
tree-T.gif Usermap
tree-T.gif Altersstatistiken
tree-T.gif Chat
tree-L.gif Pinnwand
nuke.gif Webmaster
tree-T.gif Linktausch
tree-T.gif Linkwolke
tree-L.gif Link zu uns
som_themes.gif Sonstiges
tree-T.gif Internet News
tree-T.gif Schulden-Quiz
tree-L.gif ge-Tagged
 Wer ist im Chat?
Grad keiner da...

Zum Chat

 
Social Bookmarks
Mr. Wong Google Yahoo Webnews Live Bookmarks Yigg Blinken bei Blinkslist
Oneview del.icio.us Digg It Linkarena Furl Reddit About Social Bookmarking
 
Pinnwand

 
News-Letter

aktuell: Empfänger
eMail:


Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 23:14:50 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung :-)


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Chat

Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!

Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Du hast dieses Thema noch nicht bewertet. Wähle eine Bewertung:
Autor Thema: alte Forderung während der Insolvenz  (Gelesen 606 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Paula
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 5

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 17. November 2007, 12:39:59 »

Ich bin seid über einem Jahr in der Regelinsolvenz.  Nun hat sich ein Gläubiger mit einer Forderung, die noch vor der Regelinsolvenz entstanden ist,  gemeldet.
Diesen Gläubiger habe ich nicht bei dem Insolvenzantrag  angemeldet weil ich ihn vergessen habe und ich auch keine Unterlagen mehr von Ihm hatte.
Was mach ich jetzt
Reiche ich die Forderung an meinen Insolvenzverwalter ein oder setze ich den Gläubiger über meine Insolvenz.  in Kenntnis, so das er die Forderung bei mein Insolvenzverwalter anmeldet, oder zahle ich den Betrag von knapp 90. -€  :gruebel:
Danke für Antworten
 
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 7
Offline Offline

Beiträge: 1331

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 14


WWW
« Antworten #1 am: 17. November 2007, 13:07:45 »

gestern Nacht kam eine Wiederholung der Sendung "Raus aus den Schulden"
in welcher der gute Peter Z. ganz sorgevoll das beantragte Regelinsolvenzverfahren in Gefahr sah, weil möglicherweise noch uralte Gläubiger auftauchen könnten.

Was Peter Z. vermutlich nicht wusste:

Ein Regelinsolvenzverfahren kann nicht deshalb "platzen", weil hier und da noch alte und uralte Insolvenzgläubiger auftauchen.

Solange das Insolvenzverfahren noch läuft und der Schlusstermin noch bevorsteht, können Insolvenzgläubiger Forderung noch zur Insolvenztabelle anmelden und werden bei der Verteilung der Insolvenzmasse entsprechend berücksichtigt.

Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase lohnt eine Nachmeldung nicht mehr, es findet keine Berücksichtigung mehr statt und die Forderungen werden dennoch von der Restschuldbefreiung erfasst.

Zahlen sollte man nicht!

Kopie Eröffnungsbeschluss und/oder dem Insolvenzverwalter zukommen lassen.

Ganz anders jedoch im Fall eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Hier besteht in der Tat eine gewisse Gefahr, dass die Restschuldbefreiung auf Antrag im Schlusstermin versagt wird, wenn

§ 290 InsO  ...6.  der Schuldner in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 vorzulegenden Verzeichnissen seines Vermögens und seines Einkommens, seiner Gläubiger und der gegen ihn gerichteten Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

Gespeichert

Paula
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 5

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 17. November 2007, 13:16:46 »

Vielen Dank, Ihre Antwort hat mir sehr geholfen.
Gespeichert
Tags:
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.4 | SMF © 2006, Simple Machines LLC
 
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info
Die Inhalte / letzten Postings unserer Diskussionsforen sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Bot-Trap Logo

Seitenerstellung in 0.2922 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
click to see!