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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 21:38:53 *
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Autor Thema: anzeige wegen betrug  (Gelesen 605 mal)
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« am: 08. April 2006, 22:37:00 »

hallo, ihr habt mir neulich zu unseren finanzproblemen gute ratschläge gegeben. nun kommt ein neues auf uns zu.
mein verlobter und ich, haben beide eine vorladung, wegen betrug erhalten. er hat durch seine ehemalige selbständigkeit viele offene rechnungen und wir bemühen uns diese in den griff zu bekommen. aber irgendwie muss da wohl was unter gegangen sein. auf jedenfall hat er nun eine anzeige wegen betrug am hals. ich nehme an, dass eine kundin geld an ihn geschickt hat und die ware ist evtl. nicht angekommen oder sie hat ware zurückgeschickt und wir haben ihr geld nicht überwiesen. jedenfalls war es keine absicht. ich weiss leider noch nichts genaues, denn der termin ist erst am dienstag. soll ich eine aussage verweigern (ich wurde als zeugin geladen) oder doch besser eine aussage machen obwohl ich keine ahnung davon hab? leider hab ich schlechte erfahungen mit zeugenaussagen gemacht. die polizei wollte meine Aussage damals auf band aufnehmen, ich habe zugestimmt und nie ein schriftliches protokoll zu gesicht bekommen. zum schluss wurde dann alles ganz falsch ausgelegt. ich möchte meinen verlobten ja nicht belasten. wenn ich weiss was die kundin an geld bekommt und ich es ihr gleich überweise, könnte sie die anzeige nicht zurückziehen? wie sollen wir uns verhalten um einem gerichtlichen verfahren aus dem wege zu gehen?
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« Antworten #1 am: 11. April 2006, 10:04:00 »

Beim Verlobten haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn Sie aussagen muss es der Wahrheit entsprechen.

Wenn Sie in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht haben mit der Polizei, so kann ich das nicht nachvollziehen. Eine Bandaufnahme führt immer zu einem schriftlichen Protokoll und das ist von Ihnen zu unterzeichnen. Ansonsten ist es nicht verwertbar.

Hat Ihr Verlobter denn schon einen Verteidiger und hat der schon Akteneinsicht genommen. Und was haben Sie zu sagen hinsichtlich der Beschuldigung. Der Verteidiger sollte das beurteilen können.

Gruss Sanierer[addsig]
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