Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 11:57
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:57:40 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: arbeits kündigung  (Gelesen 1426 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Marcin28
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 18

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 0



« am: 30. April 2009, 02:26:26 »

hallo

mein arbeitgeber hat mir das arbeitsverhältnis gekündigt undecided

ich befinde mich in der whp ,habe ich dadurch irgentwelche anderen anspruche

als die normalen mitarbeiter ??oder gilt ne arbeitskündigung wie bei den normalen

mitarbeitern??


gruss
Gespeichert
dobberstein
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 453

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 35


« Antworten #1 am: 30. April 2009, 09:51:26 »

Wie bei den anderen Arbeitnehmern, aber informieren Sie Ihren Treuhänder/Insolvenzverwalter, das Insolvenzgericht über die Kündigung.
Gespeichert

pd
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #2 am: 30. April 2009, 16:54:16 »

und nicht vergessen, sofern es eine Abfindung gibt, eine teilweise Freistellung wegen geringeren Einkünften zu stellen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2264 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz