Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 11:57
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:57:45 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: arbeitslos, insolvent & einen 400,- €-Job in Aussicht ... was tun?  (Gelesen 331 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Mirabell
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 03. Juni 2011, 19:13:15 »

Guten Abend,

ich bin seit September 2010 privat insolvent, das Verfahren wurde im September 2010 eröffnet.

Ich bin seit April 2011 arbeitslos gemeldet und erhalten monatlich ALG I = 533,40 + HARZ IV = 230,70 €.
Hinzu kommen Kindergeld = 184,- € + Unterhalt des Kindesvaters = 282,- €.

Nun habe ich einen 400,- € - Job in Aussicht, wo ich monatlich etwas hinzuverdienen würde.
Habe auch Hoffnung, dass dieser 400,- € - Job später zu einer Teilzeitbeschäftigung ausgebaut werden
könnte. Noch habe ich keine Zusage, aber das Gespräch verlief sehr gut.

Ich wollte mich nun mal hier erkundigen, ob ich über der Bemessungsgrenze liege und diesen Zuverdienst von ca. 100,- € abführen muss(auf das Hinterlegungskonto des Gerichts) oder mir diese ca. 100,- € selbst bleiben. Vielleicht weiß das jemand hier?

Würde mich sehr über Antworten freuen.

Lieben Dank

Mirabell
Gespeichert
Der_Alte
weiß was
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 1390

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 260


« Antworten #1 am: 03. Juni 2011, 21:11:59 »

Da alles zusammen ohnehin unter dem pfändbaren Betrag bleibt ( aktuell 1359 €) ist nichts abzuführen. Kindergeld und Kindesunterhalt zählen ohnehin nicht, der Unterhalt des Kindes ist auch unterhalb einer möglichen Betrachtung, es ganz oder teilweise aus der Unterhalsberectigung herauszunehmen.
Im Übrigen dürfte der 400 € Job beim ALG II gegengerechnet werden.
Gespeichert

Es grüßt der Alte
tomwr
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 955

Danke
-von Ihnen: 68
-an Sie: 138


« Antworten #2 am: 03. Juni 2011, 21:25:34 »

Im Übrigen dürfte der 400 € Job beim ALG II gegengerechnet werden.

Ja das auf jeden Fall. Es gibt einen Freibetrag in Höhe von EUR 160,00 - der Rest (EUR 240,-) würden auf das ALG II (Hartz IV) angerechnet bzw. für den Wegfall sorgen. Aber man hat immerhin rund 160 EUR mehr zur Verfügung im Monat.  wink
Gespeichert
Mirabell
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #3 am: 04. Juni 2011, 10:53:17 »

Lieben Dank :) na das hört sich doch ganz gut an und nun hoffe ich nur noch, dass die sich auch für mich entscheiden :)

Liebe Grüße und ein sonniges Wochenende.
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2514 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz