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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:01:17 *
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Autor Thema: aussergerichtlicher Vergleich, 1 gläubiger stimmt nicht zu^  (Gelesen 590 mal)
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nirvanna
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« am: 07. November 2009, 19:37:23 »

hallo zusammen...

habe folgendes problem: versuche einen Vergleich mit meinen kameraden. habe die angeschrieben und vergleiche angeboten (20-30% von der jeweiligen gesamtforderung). da ich allein erziehend mit 2 minderjährigen kiddis bin und derzeit keinerlei einkommen hab, ausser KiGeld und unterhalt für die kleinste.

der erste gläubiger, der geantwortet hat, kam gleich mit einem gegenvergleich, da mein angebot ihm wohl zu klein vorkam. der geht von seiner gesamtforderung gerade mal um 10% euro runter.

habe ich da eine chance, den weich zu bekommen?
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« Antworten #1 am: 08. November 2009, 20:33:44 »

Wie üblich die ersten Fragen. Alter, Art der Forderung, EV geleistet, Alter der Forderung, ...???

Mehr Info's. Es ist so, dass man "neue" Forderung schlechter bis gar nicht vergleichen kann, ebensowenig wie Bank oder z.B. Stromunternehmen.
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nirvanna
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« Antworten #2 am: 08. November 2009, 20:54:38 »

die o.g. forderung ist schon ca. 4-5j alt, handy rechnung +zinsen, vollstreckungskosten+inkassokosten usw. forderung wurde an ein inkasso übergeben.  EV hatte ich letztens ca. vor 1,5-2j abgegeben.
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« Antworten #3 am: 10. November 2009, 17:47:55 »

Versuche es weiterhin. Fang mit 10% der Gesamtforderung an und verweisse auf die EV und lege einen (geschwärzten Nachweis) bei, dass kein Einkommen besteht. Der Gl. wird antworten und so geht das Spielchen dann eine Weile. Mit nur einem Schreiben ist es nicht getan. Jedesmal nähert ihr euch ein Stück an.
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« Antworten #4 am: 10. November 2009, 17:48:47 »

Ach ja, natürlich gibt dir das Geld ein 3. erst wenn du eine Vgl-Bestätigung v. Gl. vorlegen kannst.
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« Antworten #4 am: 10. November 2009, 17:48:47 »



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nirvanna
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« Antworten #5 am: 10. November 2009, 21:47:14 »

danke ;) ich versuche mein glück...

'nen Nachweis kann ich leider nicht vorlegen, da ich ja keinen Einkommen hab... ausser vll. mal die kontoauszüge...
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