Weise Deinen Arbeitgeber an dich als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen....wen dem so ist ist der dazu verpflichtet.
Wenn er es nicht macht muss er nachzahlen. Auch wenn das Geld schon beim TH ist.
Dann zahlt er es halt nochmal.......

Eterngeld interessiert nicht.
Selbst wenn Du arbeitest und verdienst unterhalb der Pfändungsgrenze bist du unterhaltsberechtigt.
Meine Frau verdient 930 Netto und ich bekomme sie voll angerechnet solange ich nichts anderes vom Gericht höre.
Du musst dich an Deinen Chef wenden. Der Th hat damit nichts zu tun.