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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:01:50 *
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Autor Thema: auto kaputt gebrauchtes vom vater geschenkt ist das ok  (Gelesen 2005 mal)
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« am: 23. Mai 2008, 14:18:40 »

hallo

befinde mich in der eröffnung des inso müste eigentlich demnächst bescheid bekommen und wäre dann in der wohlverhaltensphase.

mein auto wurde mir damal gelassen und mein roller genommen mein auto war damals schon eine scheiss kiste doch jetzt ist es so weit das es weg muss.

ich bekomme von meinem vater sein altes auto weil er sich ein neues holt war überglücklich das er so ist zu mir.

nun meine frage kann mein vater es mir schenken oder dergleichen muss ich angst haben das sie es mir nehemen und kann ich es auch anmelden wenn ich mein altes abgemeldet habe.....???

das alte auto ist ca 300-500 euro wert was wird mit diesem geld passiern ich weiss da echt nicht weiter ich bitte um ein wenig hilfe.............

gruss

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« Antworten #1 am: 24. Mai 2008, 14:25:55 »

Hallo,

nun dann erst mal klären, wo Sie denn jetzt tatsächlich stehen. Sind Sie im eröffneten Verfahren oder in der Insolvenzeröffnungsphase ?

MfG

ThoFa

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« Antworten #2 am: 25. Mai 2008, 00:31:48 »

hallo

habe doch geschrieben das ich mich in der eröffnung befinde seit mai letzten jahres.... ich glaube 19 mai 2007 dies ist ja ein jahr her habe aber noch kein brief bekommen vom amtsgericht....

meine konto auszüge will mein th auch schon seit einiger zeit nicht mehr habe auch schon lange kein brief mehr von ihm bekommen nur wegen steuer machen und kfz steuer zahlen.........


mfg

markus
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« Antworten #3 am: 26. Mai 2008, 08:39:01 »

Hallo,

ich erspare mir jetzt mal einen Kurs über die richtigen Definitionen und gehe davon aus, dass Sie also im eröffneten Insolvenzverfahjren sind.

Somit wäre eine Schenkung Ihres Vaters beim IV anzumelden und dieser hat es zur Masse zu ziehen. besser wäre es zu warten bis Sie in der Wohlverhaltensphase sind, ggf. sollte solange ein Überlassungsvertrag zwischen Ihnen und Ihren vater gemacht werden. Vater bleibt also Eigentümer des Fahrzeuges, Sie können ihn aber auf Ihren Namen anmelden.

MfG

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« Antworten #4 am: 26. Mai 2008, 11:01:38 »

hallo

danke für ihre anrwort auf das wäre ich nicht gekommen überlassenungsvertag
ich dachte eher an einen schnemkungsvertag naja das hat sich dann erledigt.

was ist mit meinem alten auto kann ich es verkaufen und kann ich das geld behalten da es eh nur 200-300 euro werden danke im vorraus

gruss und danke

gs500e
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« Antworten #4 am: 26. Mai 2008, 11:01:38 »



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« Antworten #5 am: 27. Mai 2008, 11:33:14 »

Hallo,

wenn der IV Ihnen gegenüber den Wagen schriftlich aus der insolvenzmasse freigegeben hat, dann können Sie das Geld behalten. Ansonsten muss der Betrag der Masse zugeführt werden.

MfG

ThoFa
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