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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 12:02:23 *
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Autor Thema: autokauf mutter freue mich auf antwort  (Gelesen 400 mal)
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lokizo
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« am: 27. Juli 2011, 04:29:56 »

hallo nochmal
erstens bedanke ich mich noch für die andere antworten.
jetzt eine frage beantrage bald pi.
und mein jetziges auto wird mitgenommen
meine mutter kauft mir ein auto auf ihr namen .kredit.fahrzeubrief und schein.
nur die raten musste ich zahlen .wie mach ich das am besten.
bar abheben jeden monat und ihr das geld bar geben oder normal uberweisen auf ihr konto?
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« Antworten #1 am: 27. Juli 2011, 07:20:49 »

an wen du dein unpfänbares Geld bezahlst oder überweist spielt keine Rolle. Das geht niemanden etwas an!
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Viele Grüße

Angestellte80
lokizo
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« Antworten #2 am: 27. Juli 2011, 10:28:46 »

wie darf ich das berstehen der th kontroliert doch alles wo wie wann wiebiel raus gebt oder nicht????
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GelberHai
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« Antworten #3 am: 27. Juli 2011, 10:39:45 »

Du gibst doch nicht an der Bürotür des TH deine Persönlichkeitsrechte für die nächsten sechs Jahre ab...
Nein, der TH interessiert sich wirklich nicht wofür du dein Geld ausgibst, das dir nach der Pfändung bleibt. Du stehst nicht sechs Jahre unter persönlicher Beobachtung deines Treuhänders. Du musst lediglich mitteilen, wo du arbeitest und wo du wohnst. Wie du dein Leben sonst gestaltest bleibt komplett dir überlassen.
Der Treuhänder schaut sich zu Beginn der Insolvenz deine Konten an und deine sonstigen Vermögenswerte, um sie für die Masse zu verwerten. Wenn das Konto dann aus der Masse freigegeben ist, interessieren ihn Kontoauszüge nicht mehr wirklich.
Also bloß keine Angst vor zuviel "TH is watching you"...
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« Antworten #4 am: 27. Juli 2011, 10:43:34 »

ok danke dan ist das nicht so extrem schlimm wie ich gedacht habr dennen ist das wichtigste den pfändbaren teil zu bekommen. wenn das erfolgt ist alles ok oder nicht????
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 27. Juli 2011, 10:43:34 »



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« Antworten #5 am: 27. Juli 2011, 11:12:27 »

Denk doch mal an Folgendes: Wer glaubst du, bezahlt einen Anwalt/Treuhänder, dich zu "überwachen"? Keiner, oder in ganz seltenen Fällen die Gläubigerversammlung, wenn die darin einen Sinn sehen und sich das was kosten läßt. Ansonsten wird der TH für seine Arbeit mit einem Insolventen nur geringfügist bezahlt, also macht er auch nur, was er unbedingt innerhalb des Insolvenzverfahrens tun muss.
Deshalb: wenn der TH was von dir will, immer brav antworten und das schicken, was er haben will. Und bezüglich deines Kontos gebe ich dir den Rat, nur die notwendigsten Dinge wie Miete, Strom, Telefon etc. abbuchen zu lassen und den Rest - was auch immer - immer nur bar zu begleichen - auch die Zahlung für das Auto an deine Mutter. Denn: wo keine "Spuren" da keine Fragen.

Und nein: es ist nicht extrem schlimm mit dem TH, der lässt dich die meiste Zeit in Ruhe. Erfüll deine Obliegenheiten und nach sechs jahren ist alles vorbei.
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« Antworten #6 am: 27. Juli 2011, 19:08:21 »

Wer glaubst du, bezahlt einen Anwalt/Treuhänder, dich zu "überwachen"?

So teuer ist das übrigens gar nicht, wie ich neulich mal gesehen habe.

Zitat
§ 15 InsVV, Überwachung der Obliegenheiten des Schuldners
(1) Hat der Treuhänder die Aufgabe, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen (§ 292 Abs. 2 der Insolvenzordnung), so erhält er eine zusätzliche Vergütung. Diese beträgt regelmäßig 35 Euro je Stunde.
(2) Der Gesamtbetrag der zusätzlichen Vergütung darf den Gesamtbetrag der Vergütung nach § 14 nicht überschreiten. Die Gläubigerversammlung kann eine abweichende Regelung treffen.
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